Emissionshandel

Emissionshandel

Seit Beginn des Jahres 2012 ist der Flugverkehr in den Europäischen Emissionshandel – Emission Trading System (ETS) – einbezogen. Als Maßnahme für mehr Klimaschutz ist dieser Schritt dringend notwendig. Die Effektivität hängt dabei jedoch ganz wesentlich von den Rahmenbedingungen des Emissionshandels ab.

Im März 2013 beschloss die EU allerdings, internationale Flüge zunächst für das Jahr 2012 rückwirkend aus dem System auszunehmen. Diese Einschränkung wurde Anang 2014 nochmals verlängert. Damit gilt der Emissionshandel derzeit nur für Flüge innerhalb der EU und umfasst damit nur ein Viertel der Emissionen. Mit diesem Entgegenkommen der EU sollten die Bemühungen der für die interntaionale Luftfahrt zuständigene UN-Organisation ICAO für ein international tragfähiges Abkommen zur Verringerung der Flugemissionen befördert werden. Ende 2016 hat die ICAO schließlich Maßnahmen für ein weltweites System vorgelegt. Derzeit werden die Regeln für die Ausgestaltung festgelegt. Das globale System soll ab 2020 in Kraft treten. Bis dahin gilt weiterhin das Europäische Emissionshandelssystem.

Zusätzlich dazu sollte das europäische Emissionsshandelssystem weiter ausgebaut werden, um seine Wirksamkeit zu erhöhen:

  • die Einbeziehung eines Faktors, mit dem die Flugverkehrsemissionen multipliziert werden müssen: Nach Einschätzung des Weltklimarates IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, ein internationaler Ausschuss der UN, dessen Prognosen der EU-Kommission als Argumentationsgrundlage dienen) liegt dieser Faktor (RFI, Radiative Forcing Index) bei 2-4. Damit wird die Wirkung aller Treibhausgaskomponenten - nicht nur des CO2-Anteils - berücksichtigt. Der VCD fordert die Anwendung des Faktors 3 für Emissionen im Flugverkehr. Die Gesamtkosten für die Verschmutzungsrechte im Flugverkehr würden sich damit deutlich erhöhen und den Anreiz zur Emissionsminderung verstärken.
  • die Versteigerung aller Verschmutzungsrechte: In der seit 1 Januar 2013 geltenden dritten Handelsperiode werden lediglich 15 Prozent der Treibhausgas-Zertifikate versteigert. Die kostenlose Verteilung von Verschmutzungsrechten ("Grandfathering") benachteiligt aber diejenigen Unternehmen, die bereits in effizientere Technik investiert haben, gegenüber jenen mit veralteter Technik. Außerdem verringert die kostenlose Verteilung den Anreiz Emissionen einzusparen erheblich.
  • wirksamere Reduktionsziele: Die vorgesehenen Minderungsziele von drei Prozent bis 2012 bzw. fünf Prozent ab 2013 gegenüber dem Basiszeitraum 2004 bis 2006 reichen bei weitem nicht aus, um die enorme Klimabelastung durch den Flugverkehr spürbar zu senken.

Die genannten Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den Emissionshandel sind notwendig, damit der Klimaschutz im Luftverkehr verbessert wird. Zudem fehlen andere Maßnahmen für mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern, wie die Kerosinbesteuerung, weiterhin.

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org

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