Unsere Vorbilder

Was wir von Berlin, Jena und Wien lernen können

Das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands wurde von Berliner Radaktivist*innen initiiert. In Jena legen die meisten Menschen ihre Wege zu Fuß zurück. Und Wien bietet seinen Fußgänger*innen ein dichtes Netz aus Orientierungshilfen.

| Fußverkehr ÖPNV

Berlin hat Deutschlands erstes Mobilitätsgesetz

Berlin ist die erste Stadt mit einem Mobilitätsgesetz, das klare Regelungen für den Ausbau des Radverkehrs einerseits, aber auch für die Förderung des ÖPNV sowie des Fußverkehrs gesetzlich verankert. Entstanden ist das Gesetz durch den „Volksentscheid Fahrrad“, einer Initiative, die sich für ein fahrradfreundlicheres Berlin einsetzte. 2016 reichte sie ein offizielles Volksbegehren für eine sichere und komfortable Radinfrastruktur beim Senat Berlin ein. Aus diesem Antrag entwickelte sich, in Zusammenarbeit von Politik und Verbänden, das Berliner Mobilitätsgesetz.

Fußverkehr – Barrierefrei zur Haltestelle

Im Teil Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes (der Stand von 07/2019 hat noch einen Entwurfsstatus) wird vorgesehen, die Fußwege zu, von und zwischen Haltestellen zu verbessern – insbesondere in puncto Barrierefreiheit. Dies sei besonders wichtig, um den Fußverkehr als wichtigsten Zubringer für den ÖPNV zu fördern. Die Beschilderung in der Stadt soll sich mehr an den Bedürfnissen der Fußgänger*innen ausrichten und digitale Angebote sollen zur Orientierung im Fußverkehr beitragen. Das Gesetz greift damit zwei Maßnahmen auf, die der VCD zur Verbesserung von Wegen zur Haltestelle vorschlägt: Orientierungshilfen für Fußgänger*innen und Online-Fahrplanauskünfte mit Tür-zu-Tür-Navigation. An Haltestellen soll genug Fläche für den wartenden sowie den längslaufenden Fußverkehr vorhanden sein, Straßen sollen von Fußgänger*innen in einem Zug überquert werden können und es sollen mehr barrierefreie Querungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Mehr ÖPNV für den Klimaschutz

Im Gesetz ist festgehalten, dass der Anteil des ÖPNV am Modal Split „deutlich steigen“ muss. Außerdem soll allen Berliner*innen ein gleichwertiges Angebot von Bussen und Bahnen zur Verfügung stehen. Damit gibt das Mobilitätsgesetz den umwelfreundlichen Verkehrsmitteln klar den Vorrang vor dem Auto. So sollen auch Ampeln zukünftig noch häufigen Busse und Straßenbahnen bevorrechtigen. Informationen an Haltestellen sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip barrierefrei gestaltet werden. Dabei wird jede Information über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten wahrnehmbar sein. Die Berliner Verkehrsbetriebe dürfen nun Busspuren, Haltestellen sowie Straßenbahngleise eigenständig von falsch geparkten Autos räumen. Zum Thema Klimaschutz bestimmt das Berliner Mobilitätsgesetz, dass der ÖPNV spätestens 2030 nur noch mit nicht-fossilen Antriebsenenergien fahren soll.

Wien bietet Fußgänger*innen Orientierung

Auch die österreichische Hauptstadt Wien hat einige Schritte eingeleitet, um das Zufußgehen zu fördern. 2014 wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, um Wien zu einer Hauptstadt für Fußgänger*innen sowie des umweltfreundlichen Verkehrs zu machen.

Konkrete Maßnahmen sind beispielsweise die „Flaniermeilen“, ein Wegeleitsystem für Fußgänger*innen. 2018 wurden stadtweit 20 Stelen mit großen und gut lesbaren Umgebungsplänen aufgestellt. Die Pläne zeigen an, was in acht Minuten fußläufig vom aktuellen Standpunkt erreicht werden kann. Außerdem sind U-Bahn-Haltestellen, Bike- und Carsharing-Stationen sowie „Shortcuts“ eingezeichnet. Das sind Abkürzungen für Fußgänger*innen, z. B. Durchgänge durch Höfe. Durch die Stelen und das Wegweisersystem sollen auch der ÖPNV und Fußverkehr besser miteinander verknüpft werden.

Durch die Verkehrsberuhigung und Einführung von Tempo 30 Zonen in Wohngebieten soll die Sicherheit für Fußgänger*innen erhöht werden. Wien hat sich der „Vision Zero“, dem Ziel von langfristig Null Verkehrstoten verschrieben. 

Auch wurden einige große Straßen in Wien umgestaltet, z. B. die Meidlinger Hauptstraße. Sie wurde weitestgehend barrierefrei umgebaut, der Bodenbelag wurde erneuert, sie wurde begrünt und beleuchtet und mit Sitzmöglichkeiten ausgestattet.

In Jena geht man meist zu Fuß

In Jena ist der Anteil des Fußverkehrs im Modal Split bundesweit am höchsten. Das bedeutet, dass dort mehr Menschen zu Fuß gehen (38 Prozent) als mit dem Auto fahren (34 Prozent). Ein Grund ist, dass die Wege hier kürzer sind als in großflächigen Städten wie München oder Hamburg. Die wichtigsten Einrichtungen Jenas sind fußläufig gut erreichbar. Außerdem verfügt Jena über den „Mängelmelder“. Auf dieser Webseite können Bürgerinnen und Bürger melden, wenn sie Schlaglöcher im Gehweg, Müll oder eine defekte Laterne entdecken. Der Nahverkehr kann einen 7-Minuten-Takt in Stoßzeiten auf Hauptstrecken aufweisen und die Nutzer*innenzahlen verbessern sich von Jahr zu Jahr. Zu Fuß zur Haltestelle in Jena!

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