Über uns

Unser Projektteam war rund drei Jahre lang bundesweit aktiv. Neben unserem Kernteam waren unsere Regionalkoordinator*innen in den acht Projektregionen als Ansprechpersonen vor Ort, um die Netzwerkbildung zu fördern, Beratung zu vermitteln und Veranstaltungen durchzuführen.

Über das Projekt

Das Wohnen ist ein wichtiges Handlungsfeld für Klimaschutzmaßnahmen – bislang fast ausschließlich im Bereich der energetischen Sanierung. An der Haustür entscheiden die Menschen aber auch, welches Verkehrsmittel sie für ihre Wege nutzen. Als Handlungsfeld für Klimaschutzmaßnahmen werden die großen CO2-Minderungspotenziale im Bereich der wohnstandortnahen Mobilität bislang wenig beachtet.

Die Beschäftigung mit nachhaltiger Mobilität gerät jedoch bei vielen Wohnungsunternehmen – ob Neubau oder Bestand – immer mehr in den Blick der Planungsprozesse. Auch auf politischer Ebene wird der Druck größer, die Rahmenbedingungen zugunsten einer umweltverträglichen Mobilität zu verbessern. Der VCD e.V. greift daher dieses Themenfeld erneut auf und knüpft mit seinem neuen Projekt »Bundesweites Netzwerk Wohnen und Mobilität« an den erfolgreichen Vorgänger »Wohnen leitet Mobilität« an. Das Projekt lief vom 1. Mai 2020 bis 31. Juli 2023 und wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesumweltministerium gefördert.

Zentrales Anliegen ist, am Wohnstandort den Zugang zu klimaverträglichen Verkehrsmitteln zu erleichtern: Die Bewohner*innen sollen mindestens ebenso bequem auf Fahrrad, Bus oder Sharing-Angebote zugreifen können wie bisher auf den privaten Pkw. Oft sind es infrastrukturelle Voraussetzungen, die davon abhalten, häufiger zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV statt mit dem eigenen Auto unterwegs zu sein. Ein gutes Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr, Radabstellanlagen, eine zu Fuß schnell erreichbare Bushaltestelle, das Bereitstellen neuer z. B. gemeinschaftlich organisierter Mobilitätsangebote können wirkungsvolle Anreize schaffen.

Das Projekt richtet sich vorrangig an die Wohnungswirtschaft, Kommunen, Mobilitätsdienstleister und Verkehrsunternehmen sowie Stadtplaner*innen und Architekt*innen. Umfangreiche Beratungsangebote, die Vernetzung der Akteure und die Initiierung konkreter Kooperationen sollen intelligente Mobilitätskonzepte im Bestand und im Neubau implementieren und die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort anstoßen.

Neben den fünf Regionen des Vorgängerprojektes – Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Berlin-Brandenburg – werden noch je eine Region in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern ausgewählt. Künftig wird in jedem dieser Räume jeweils eine große und eine kleinere Stadt durch die Regionalkoordination betreut.

Ziele

Umwelt- und verkehrspolitisches Ziel ist die langfristige Reduktion der mobilitätsbedingten CO2-Emissionen durch Quartiersbewohner*innen infolge einer Änderung ihres Mobilitätsverhaltens. Die Zielgruppe »Wohnbevölkerung« wird jedoch nicht direkt adressiert, sondern über Multiplikatoren. Adressaten sind die Akteure der Wohnungswirtschaft und deren Interessensverbände. Diese sollen durch Information, Beratung sowie Vernetzung dabei unterstützt werden, klimaverträgliche Mobilitätsangebote für ihre Mieter*innen zu schaffen bzw. als Multiplikatoren zu wirken. Besonderes Augenmerk liegt auf infrastrukturellen Optimierungspotenzialen im Wohnumfeld, der Initiierung wohnstandortbezogener Mobilitätsmanagements in Kooperation mit Mobilitätsdienstleistern (z. B. Informationen über Mobilitätsangebote, Mietertickets, Concierge-Service) sowie der Schaffung innovativer Angebote (u. a. neue elektromobile Verkehrsmittel).

Das Projekt richtet sich ferner an ausgewählte Kommunen, die als Träger von kommunalen Wohnungsunternehmen und als Verantwortliche für Stadtentwicklung, Bauleitplanung oder Fragen des ruhenden Verkehrs (Stellplatzabgaben, Parkraumbewirtschaftung etc.) zentrale Entscheider sind. Mobilitätsdienstleister (wie Carsharing-Anbieter) und Verkehrsbetriebe sind ebenfalls wichtige Zielgruppen. Zu den weiteren Adressaten gehören Architekt*innen sowie Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner*innen, die als Dienstleister für professionell-gewerbliche Wohnungsunternehmen bzw. als Mitarbeitende für Kommunalverwaltungen tätig sind und z. B. in Planungsprozesse für nachhaltige Mobilitätskonzepte für Bestandssanierungen und Neubauquartieren involviert werden. Stadt- und Verwaltungsmitarbeiter*innen verantworten wichtige Stellschrauben wie Flächennutzungs- oder Bebauungspläne in Bezug auf neue, nachhaltige Mobilitätsangebote.

Hintergrund

Mit einem Anteil von über 75 Prozent am Modal Split des Personenverkehrs ist das Auto das Verkehrsmittel Nummer eins in Deutschland. Dabei verursacht der Motorisierte Individualverkehr (MIV) mehr als drei Viertel aller verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Bis 2050 will die Bundesregierung den Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 Prozent senken. Um diese Klimaziele zu erreichen, muss der Verkehrssektor bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden. Während der CO2-Ausstoß bis 2015 bundesweit insgesamt um 27 Prozent gesunken ist, liegt er im Verkehrssektor aufgrund steigender Verkehrsleistungen sogar über dem Niveau von 1990. Neben dem Klimaaspekt kommen vor allem in städtischen Gebieten weitere verkehrsbedingte Umweltbeeinträchtigungen wie Stickoxidemissionen, Feinstaub, Lärm und Flächenverbrauch zum Tragen. Ziel des VCD ist, einen „Modal Shift“ – eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zu umweltfreundlichen Mobilitätsformen – zu unterstützen.

Vorgehen

Das Vorhaben fokussiert auf acht Projektregionen mit jeweils einer großen und einer kleinen Stadt als Aktions-Schwerpunkt: Die Regionen Schleswig-Holstein, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen aus dem Vorgängerprojekt »Wohnen leitet Mobilität«, werden durch drei neue Regionen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern ergänzt. In den Projektregionen werden sogenannte Regionalkoordinator*innen (RK) als Ansprechpersonen eingesetzt, die u. a. die Netzwerkbildung fördern, Beratung vermitteln, lokale und regionale Aktivitäten planen und durchführen oder Aktivitäten Dritter unterstützen.

Der Netzwerkcharakter des Projektes spiegelt sich insbesondere in den geplanten, sehr unterschiedlichen Veranstaltungsformaten wider: regionale Fachforen mit thematischen Schwerpunkten oder zur Präsentation von guten Umsetzungsbeispielen, Beratungsworkshops für Wohnungsunternehmen in den Modellregionen und außerhalb, interdisziplinäre Netzwerktreffen auf regionaler Ebene, Einzelberatungen von Wohnungsunternehmen, Fachaustausche der Projektregionen, Learning Journeys als Exkursionen für die Fachöffentlichkeit zu Good-Practice-Quartieren. Die Konzipierung eines Fortbildungsangebotes “Mobilitätsmanagement für Wohnungsunternehmen“, eine Online-Plattform und diverse Print-Veröffentlichungen sowie ein Abschlussbericht und eine Abschlussveranstaltung auf Bundesebene komplettieren das Angebot der geplanten Maßnahmen zum Wissenstransfer.

Projekt-Beirat

Im Rahmen des Projekt-Beirats werden Akteur*innen aus Wissenschaft und Fachministerien, Vertreter*innen von Dach- und Interessensverbänden der Mobilitätsdienstleister, Wohnungswirtschaft und von Berufsverbänden sowie Praktiker*innen aus Wohnungsunternehmen, Mobilitätsdienstleistern und Planungsbüros, in die Projektarbeit eingebunden. Auf diesem Weg wird eine bundesweite und fachübergreifende Multiplikation der Projektinhalte und -ergebnisse sichergestellt. Ziel ist es, an der Schaffung von Standards für die integrierte Verkehrsplanung mitzuwirken und diese Entwicklung zu beschleunigen. Die Aufgabe der Beiratsmitglieder liegt in der Beratung des Projektteams sowie der Kommunikation des Projekts zu externen Multiplikatoren.

Mitglieder des Beirats: 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Referat IK III 3 | Nationale Klimaschutzinitiative, Kommunaler Klimaschutz 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Referat IG I 5 | Umwelt & Verkehr, Elektromobilität

Projektträger Jülich, Fachbereich Klimaschutz Innovativ (IKK 3)

Herr Dr. Olaf Bahner, BDA  Bund Deutscher Architekten, Referat Baukultur und Berufspolitik

Frau Laura Brianda, Deutsche Bahn Connect GmbH / DB FuhrparkService GmbH, Leiterin Mobilitätskonzepte

Herr Dr. Oliver Gewand, GdW Die Wohnungswirtschaft Deutschland, Referatsleiter Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Raumordnung

Herr Patrick Isensee, GEWOBAG, Mobilität

Herr Kilian Kärgel, Deutsche Bahn, Bereichsleiter Connected Mobility 

Herr Richard Kemmerzehl, GEWOBAG, Projektleiter E-Mobilität

Herr Thomas J. Mager, VCD Verkehrsclub Deutschland e.V., Bundesvorstand (ÖPNV und multimodale Konzepte), sowie Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Leiter des Referates Öffentlicher Personennahverkehr, Verkehrsverbünde und Tarife, Digitalisierung

Herr Norbert Mauren, VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., Leiter Politische Planung, Bund-Länder-Koordinierung

Frau Dipl.-Ing. Katalin Saary, SRL Vereinigung für Stadt- Regional und Landesplanung, Inhaberin Planungsbüro "Mobilitätslösung"

Frau Melanie Schade, BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Bonn, Projektleiterin

Herr Dr. Thomas Welter, BDA  Bund Deutscher Architekten, Bundesgeschäftsführer 

Der VCD

Der VCD ist der Umweltverband für nachhaltige Mobilität. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen. Deswegen setzen wir uns für klima- und umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität ein. Die Politik muss endlich die Weichen für die Verkehrswende stellen: weg vom Auto, hin zu mehr Fuß-, Rad-, Bus- und Bahnverkehr, weg von fossilen Treibstoffen, hin zur CO2-freien Mobilität. Die Mobilität der Zukunft ist komfortabel, sicher und bezahlbar, frei von Schadstoffen ist und kostet niemanden mehr das Leben.

Bundesmobilitätsgesetz

Für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik brauchen wir ein Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG). Eine klimagerechte Mobilität im Land braucht neue Gesetze und Planungsvorgaben vom Bund. Mit der Entwurfsvorlage für ein neues Bundesmobilitätsgesetz will der VCD einen übergeordneten Rechtsrahmen schaffen, der langfristige und verbindliche Ziele setzt. Basierend auf wenigen wichtigen, aber klar formulierten Leitzielen und Maßgaben zur Anpassung anderer rechtlicher Vorschriften kann ein solches Gesetz wesentliche Barrieren für den notwendigen Wandel abbauen – von der StVO bis zum Bundesverkehrswegeplan.