Oft gestellte Fragen zum Thema Auto & Umwelt
Für die meisten Menschen ist das Auto für die eigene Mobilität kaum verzichtbar. Daher erreichen uns zahlreiche Fragen, die Umweltaspakte, Kostenpunkte oder die Sicherheit des Autofahrens betreffen. Wir haben einige oft gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.
Übersicht
- Welche Automodelle sind umweltschonend?
- Welche Winterreifen sind sicher und umweltschonend?
- Benzin oder Diesel - was ist besser?
- Wie sinnvoll sind alternative Antriebe in Autos?
- Ist »Biodiesel« besser für die Umwelt?
- Was sagt der VCD zu Erdgasfahrzeugen?
- Car-Sharing - privates AutoTeilen
- Wie komme ich mit dem Auto von X nach Y?
- Gibt es eine Förderung für Rußpartikelfilter?
- Verträgt mein Auto E10-Kraftstoff?
- In welchen europäischen Ländern besteht eine Warnwestenpflicht?
Welche Automodelle sind umweltschonend?
Der VCD veröffentlicht jedes Jahr die VCD Auto-Umweltliste. Über 300 Modelle werden in Sachen Verbrauch, Schadstoffausstoß und Lärmemission eingestuft. Alle VCD-Mitglieder erhalten diese jährlich erscheinende Publikation automatisch kostenlos. Sie steht außerdem in unserem Mitgliederbereich kostenlos zum Download bereit.
Welche Winterreifen sind sicher und umweltschonend?
Alle Jahre wieder- wer noch nicht mit Winterreifen fährt, sollte sich jetzt informieren! Das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen wird seit 2006 mit Bußgeld geahndet. Zudem fährt man bei niedrigen Temperaturen mit Nässe, Schnee und Glätte mit passender Bereifung deutlich sicherer. Den aktuellen Test für Winterreifen gibt es von der Stiftung Warentest (Ausgabe 10/2009). Im Test sind auch die Umwelteigenschaften berücksichtigt (Menge enthaltener Weichmacher/PAK, Rollwiderstand, Verschleiß und Lärmemissionen). Hier geht´s zur Test-Übersicht. Wer sich über Details informieren möchte, kann entweder den gesamten Test herunterladen, oder sich direkt an die VCD-Verkehrsberatung wenden.
In der Regel sollte man von Oktober bis Ostern wieder mit Winterreifen fahren. Die verbreitete »Sieben-Grad-Regel«, wonach Sommerpneus unter sieben Grad Celsius schlechtere Eigenschaften aufweisen als Winterreifen, ist wissenschaftlich nicht haltbar, kann jedoch zur Orientierung dienen.
Und hier noch einige Tipps zum Thema Winterreifen:
Profiltiefe:
Laut Gesetz muss die Mindestprofiltiefe von Reifen 1,6 mm betragen. Insbesondere bei verregneter Fahrbahn besteht bei geringer Profiltiefe erhöhte Aquaplaninggefahr. Wir empfehlen generell bei Autoreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Zudem sollte man beachten, Reifen spätestens nach sieben Jahren nicht mehr zu verwenden, da die Gummimischung mit der Zeit porös und brüchig werden kann. Hier erhöht sich die Gefahr eines plötzlichen Schadens am Reifen während der Fahrt, was zu lebensgefährlichen Situationen, insbesondere bei höherer Geschwindigkeit, führen kann.
Übertragbarkeit von Testergebnissen auf andere Reifengrößen:
Diese ist nur gewährleistet, wenn der Reifentyp (Hersteller und Typ), die Reifendimension (gleicher Reifendurchmesser und -querschnitt, bei der Reifenbreite ist eine Abweichung von +/- 10 mm erlaubt) sowie der Speed-Index identisch sind. Beispiel: Das Testergebnis für den Conti WinterContact TS 800 mit der Reifendimension 185/60 R14 T (einer der Sieger Stiftung Warentest 10/2009) kann auch auf Reifen der Dimensionen 175/65 R 14 T sowie 195/65 R 14 T des gleichen Reifentyps übertragen werden. Bei Abweichungen davon können Testergebnisse lediglich als Orientierungshilfe dienen.
Winter- oder Ganzjahresreifen?
Die Entscheidung ist von der individuellen Fahrzeugbenutzung abhängig. Grundsätzlich eignen sich Ganzjahresreifen für Menschen, die in der Stadt leben, ihr Auto im Winter und Sommer nur selten bewegen und nicht im Hochgeschwindigkeitsbereich unterwegs sind. Da nur ein Satz Reifen benötigt wird, erspart sich der Autobesitzer Kosten und Aufwand für das Umstecken der Räder. Zudem bedarf es keiner geeigneten Abstellmöglichkeit für die Lagerung der nicht benötigten Reifen. Allerdings schneiden Ganzjahresreifen in Tests meist schlechter ab als Winterreifen.
Welcher Reifen soll es sein?
Neben Tauglichkeit auf trockener und nasser Fahrbahn sollten Verbraucher darauf achten, dass die Reifen möglichst umweltverträglich sind. Bei einem Reifen mit geringerem Rollwiderstand lässt sich Kraftstoff einsparen. Zudem zeichnet sich ein guter Reifen durch wenig Abrieb und leise Rollgeräusche aus; außerdem sollte er nur wenige oder am besten gar keine Weichmacher (sog. PAK) enthalten.
Lagerung:
Der Reifengummi wird durch Wärme, Feuchtigkeit und bei direkter Sonneneinstrahlung schneller brüchig. Daher die Reifen trockenen, kühl und möglichst dunkel lagern; Kontakt zu Lösungsmittel wie Benzin oder Öl vermeiden. Reifen ohne Felgen werden stehend gelagert, mit aufgezogenen Felgen hingegen liegend. Pneus auf Schäden wie Risse, Ausbeulungen und ungleichmäßigen Abrieb kontrollieren und gegebenenfalls ersetzen.
Benzin oder Diesel - was ist besser?
Diesel-Motoren haben generell den Nachteil, krebserzeugende Rußpartikel auszustoßen. Ein Partikelfilter reduziert sowohl die Partikelmasse, als auch die Zahl gesundheitsgefährdender Kleinstpartikel. Wir haben eine Liste der Dieseltransporter mit serienmäßiger Partikelfilter-Ausrüstung sowie Informationen zur Nachrüstung für Sie zusammengetragen. Auch der niedrigere Verbrauch von Dieselfahrzeugen kann den Nachteil der Partikel-Emissionen nur teilweise wettmachen. Welche Diesel-Fahrzeuge überhaupt in Frage kommen, sagt Ihnen die VCD Auto-Umweltliste.
Wie sinnvoll sind alternative Antriebe in Autos?
Erdgas, Sonne und Raps - Alternativen zu herkömmlichen Antrieben sind vorhanden, aber nur wenige sind marktreif und in großem Umfang einsetzbar. Der VCD setzt deshalb auf die Optimierung der gängigen (Otto-)Verbrennungsantriebe (Drei-Liter-Auto, Einsatz schwefelarmer Kraftstoffe) und auf die Förderung des Erdgas-Antriebs. Weitere Informationen finden Sie in unserem Diskussionspapier (pdf, 406 KB).
Ist »Biodiesel« besser für die Umwelt?
Biodiesel (RME aus Rapsöl) eignet sich ökologisch und ökonomisch nicht als Ersatz für herkömmlichen Diesel-Treibstoff. An sich schwefelarmes RME bewirkt beim Fahrzeugbetrieb einen höheren Stickoxidausstoß. Auch beim Partikelausstoß gibt es keine entscheidenden Vorteile, da die Verwendung von Partikelfiltern beim Biodiesel bisher nicht möglich ist, ergeben sich langfrisitg sogar schlechtere Werte, als bei Dieselfahrzeugen mit serienmässigem Partikelfilter. Zwar ist der deutlich geringere Ausstoß des Treibhausgases CO2 von Vorteil, aber EU-weit stehen nur Anbauflächen für ca. 0,5% des deutschen Dieselbedarfs zur Verfügung. Bei intensivem Anbau von Raps in Monokulturen kommt es zu Bodenversauerung und der hohe Düngereinsatz führt zu erheblichen Emissionen von Lachgas, dessen Wirkung auf das Klima um ein Vielfaches gravierender ist, als die von CO2. Einzig in Bereichen wie der Binnenschifffahrt und Holzwirtschaft erscheint der Einsatz von RME-Produkten aus Gründen der guten biologischen Abbaubarkeit sinnvoll.
Um Biodiesel gegenüber herkömmlichem Dieselkraftstoff wettbewerbsfähig zu machen, muss dauerhaft doppelt subventioniert werden: Durch Agrarsubventionen und die Befreiung von der Mineralölsteuer. Zur Zeit wäre der Preis von Biodiesel ohne Subventionen etwa doppelt so hoch, wie der von herkömmlichem Diesel.
Was sagt der VCD zu Erdgasfahrzeugen?
Erdgasfahrzeuge sind längst über das Versuchsstadium herausgekommen. Die Verbrennung von Erdgas ist sehr sauber. Aus modernen Motoren mit Drei-Wege-Katalysator kommen extrem wenig gesundheitsschädigende Abgase, noch etwas weniger als bei Euro4-Benzinern, viel weniger als bei Dieselfahrzeugen. Bei der Emission des Treibhausgases CO2 schneidet der Gasantrieb deutlich besser ab, als Benziner gleicher Größe. Weitere Infos zu Erdgasfahrzeugen, Fördermitteln und Tankstellen finden Sie beim Trägerkreis Erdgasfahrzeuge.
Car-Sharing - privates AutoTeilen
Wann lohnt sich Car-Sharing, wie funktioniert es? Informationen dazu finden Sie im Faltblatt »Carsharing« (pdf, 889 KB). Eine umfassende Auswahl von Car-Sharing-Anbieter bietet der Bundesverband CarSharing e.V. Auf dem Land sind die Car-Sharing-Organisationen kaum präsent. Als Alternative bietet sich dann das private AutoTeilen an. Ein zwischen den Nutzern abgeschlossener Nachbarschaftsauto-Vertrag legt die Rechte und Pflichten von jedem Teilnehmer sowie die Kostenaufteilung fest. Musterverträge können VCD-Mitglieder kostenlos in unserem Mitgliederbereich downloaden. Nichtmitglieder können den Vertrag online in unserem Shop bestellen.
Wie komme ich mit dem Auto von X nach Y?
Der Reiseplaner von ptv zeigt Ihnen den Weg. Bei www.sellpage.de finden Sie eine Übersicht über Adressen und Internetseiten, die über Staumeldungen in Deutschland und Europa informieren. Informationen über Autobahngebühren in ganz Europa finden Sie dort ebenfalls.
Gibt es eine Förderung für Rußpartikelfilter?
Die Förderung in Höhe von 330 Euro in bar erhält, wer sein Dieselfahrzeug ab dem 1. August 2009 mit einem Partikelfilter nachrüstet. Der entsprechende Antrag kann dann samt Bescheinigung über den Einbau des Rußfilters ab dem 1. September bis zum 15. Oktober 2010 gestellt werden und an das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschickt werden. Diese überweist das Geld rückwirkend für Einbauten ab dem 1. August auf das angegebene Konto. Der Rußpartikelfilter muss jedoch nachweislich bis zum 31. Dezember 2009 eingebaut worden sein. Weitere Informationen über Rußpartikelfilter finden Sie unter Auto und Umwelt.
Verträgt mein Auto E10-Kraftstoff?
Wer mit dem Auto nach Frankreich fährt, sollte beim Tanken aufpassen. Seit April 2009 gibt es dort Bio-Kraftstoff, der nicht für alle Fahrzeuge geeignet ist. Bleifrei Super (95 Oktan) mit einem Bioethanol-Anteil von bis zu 10 Prozent (Sp95-E10) hat an vielen Tankstellen das herkömmliche Bleifrei Super (SP95) verdrängt. Fahrzeuge, die das nicht vertragen, sollten Super Plus (SP98) tanken. Eine Liste mit Fahrzeugen, die E10-tauglich sind, finden Sie hier.
In welchen europäischen Ländern besteht eine Warnwestenpflicht?
Wer mit dem Auto seinen Urlaub im europäischen Ausland verbringt, ist in einigen Ländern verpflichtet eine Warnweste (in leuchtend Gelb, Rot oder Orange) mitzuführen. Diese muss das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweisen. Getragen werden muss die Weste dann, wenn das Fahrzeug bei einer Panne oder einem Unfall verlassen wird. Allerdings gibt es bislang kaum einheitliche Regelungen zur Mitführungs- und Tragepflicht und ebenso wenig Richtlinien zu Verwarn- bzw. Bußgeldern.
Nachfolgend eine Aufstellung, in welchem europäischem Land Regelungen zur Warnwestenpflicht bestehen (Quelle: Landesverkehrswacht).
Deutschland: Es besteht eine Mitführ- und Tragepflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Bei geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen ist der Fahrer von dieser Pflicht ausgenommen.
Belgien: Eine Tragepflicht besteht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Gleiches gilt auch für Motorräder. Das Nicht-Mitführen steht unter Strafe und wird mit einem Bußgeld ab 50 Euro geahndet.
Luxemburg: Bei einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen müssen Personen, die sich außerhalb des Fahrzeuges bewegen, eine Weste tragen. Gleiches gilt für Fußgänger, die sich bei Dunkelheit am Seitenrand von Landstraßen bewegen.
Finnland: Sollte das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen werden müssen, ist der Fahrer angehalten eine Warnweste zu tragen.
Frankreich: Es besteht eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Diese Verpflichtung gilt auch für Motorradfahrer. Seit dem 1. September 2008 besteht auch für FahrradfahrerInnen, die nachts außerorts oder bei schlechten Wetterbedingungen unterwegs sind, eine Warnwestenpflicht.
Italien: Tragepflicht für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen und Pannen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen verlassen. Diese Regelung gilt nicht für Motorradfahrer. Auch zur Absicherung des Fahrzeugs durch ein Warndreieck muss eine Warnweste getragen werden. Das Nicht-Mitführen steht unter Strafe und wird mit einem Bußgeld ab 36 Euro geahndet.
Kroatien: Es besteht eine Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Gleiches gilt für Motorradfahrer.
Montenegro: Es besteht eine Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht schließt ein, dass alle Autofahrer während der Fahrt eine Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen. Das Nicht-Mitführen steht unter Strafe und wird mit einem Bußgeld ab 50 Euro geahndet.
Norwegen: Die Mitführpflicht von Warnwesten gilt nur für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung, die Tragepflicht beschränkt sich auf Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Davon ausgenommen sind Motorradfahrer. Ein Bußgeld wird derzeit nicht verhängt.
Österreich: Die Fahrer aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen etc.) müssen eine vom Fahrersitz leicht erreichbare Warnweste mitführen. Anzulegen ist diese, wenn außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufgestellt oder das Fahrzeug auf Autobahnen oder Autostraßen außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Raststätten abgestellt wird. Motorräder sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Nicht-Mitführen steht unter Strafe und wird mit einem Bußgeld ab 14 Euro geahndet.
Portugal: Wie in Norwegen gilt eine Mitführ- und Tragepflicht nur für Fahrzeuge mit portugiesischer Zulassung. Wiederum ausgenommen sind Motorräder. Das Nicht-Mitführen steht unter Strafe und wird mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet. Ein Verstoß gegen die Tragepflicht schlägt mit einem Bußgeld ab 120 Euro zu Buche.
Rumänien: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind dazu verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges, im Falle einer Panne oder eines Unfalls, zu tragen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld verhängt.
Slowakei: Es besteht eine Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Gleiches gilt für Motorräder. Das Nicht-Mitführen wird nicht bestraft, ein Verstoß gegen die Tragpflicht wird mit einem Bußgeld ab 50 Euro geahndet.
Spanien: In Spanien gilt die Tragepflicht für Fahrer von Pkws und Lkws. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Motorräder sind von dieser Regelung ausgenommen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Das Nicht-Mitführen wird nicht bestraft, ein Verstoß gegen die Tragpflicht wird mit einem Bußgeld bis zu 90 Euro geahndet.
Tschechien: Es besteht eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen.
Unabhängig von den verschiedenen Regelungen empfiehlt es sich aus Gründen der Sicherheit, bei jeder Fahrt mindestens eine Warnweste mitzuführen.

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