Flugverkehr und Emissionshandel

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Am 26. Juni 2008 haben sich Europarat, EU-Parlament und Europäische Kommission auf einen Kompromiss geeinigt: Ab 2012 wird der Flugverkehr in den Europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen. Grundsätzlich begrüßt der VCD diese Entscheidung, denn Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Flugverkehr sind dringend notwendig. Um den Ausstoß von Treibhausgasen spürbar zu verringern, kommt es allerdings ganz wesentlich auf die Rahmenbedingungen des Emissionshandels an.

Der VCD sieht noch erheblichen Veränderungsbedarf, damit der ETS zu einem wirkungsvollen Instrument für mehr Klimaschutz wird. Dazu gehören:

  • keine Vermischung verschiedener Wirtschaftsbereiche beim Handel mit Emissionsrechten:
    Nur so kann verhindert werden, dass sich die Fluggesellschaften aus ihren Verpflichtungen einfach freikaufen. Zudem ermöglicht die separate Berechnung eine exakte Obergrenze für die Emissionen des Flugverkehrs und eine hohe Transparenz aller erfassten Daten.
  • die Einbeziehung eines Faktors, mit dem die Flugverkehrsemissionen multipliziert werden müssen:
    Nach Einschätzung des Weltklimarates IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, ein internationaler Ausschuss der UN, dessen Prognosen der EU-Kommission als Argumentationsgrundlage dienen) liegt dieser Faktor (RFI, Radiative Forcing Index) bei 2-4. Damit wird die Wirkung aller Treibhausgaskomponenten - nicht nur des CO2-Anteils - berücksichtigt. Der VCD fordert die Anwendung des Faktors 3 für Emissionen im Flugverkehr. Die Gesamtkosten für die Verschmutzungsrechte im Flugverkehr würden sich damit deutlich erhöhen und den Anreiz zur Emissionsminderung verstärken.
  • die Versteigerung aller Verschmutzungsrechte:
    Nach den bisherigen Plänen sollen lediglich 15 Prozent der Treibhausgas-Zertifikate versteigert werden. Die kostenlose Verteilung von Verschmutzungsrechten ("Grandfathering") benachteiligt aber diejenigen Unternehmen, die bereits in effizientere Technik investiert haben, gegenüber jenen mit veralteter Technik. Außerdem verringert die kostenlose Verteilung den Anreiz, Emissionen einzusparen gegenüber einer vollständigen Versteigerung erheblich.
  • wirksame Reduktionsziele:
    Die vorgesehenen Minderungsziele von drei Prozent bis 2012 bzw. fünf Prozent bis 2013 gegenüber dem Basiszeitraum 2004 bis 2006 reichen bei weitem nicht aus, um die enorme Klimabelastung durch den Flugverkehr spürbar zu senken.
  • die Festlegung eines früheren Basiszeitraums für die Bemessung der Reduktionsziele:
    Im Moment ist der Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006 als Berechnungsbasis für Reduktionsziele vorgesehen. Diese Bezugsgröße verringert den Druck, die Emissionen zu reduzieren, weil der Flugverkehr in diesen Jahren bereits drastische Ausmaße angenommen hatte. Ausreichende Emissionsdaten für den Flugverkehr liegen bereits ab dem Jahr 2000 vor.

Die genannten Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den ETS sind zwingend notwendig, damit der Klimaschutz im Luftverkehr Fahrt aufnimmt. Sollten die vom VCD geforderten Maßnahmen bei der Ausgestaltung des ETS dagegen keine Berücksichtigung finden, ist in dem für die Klimapolitik so entscheidenden Bereich Flugverkehr auf absehbare Zeit kein nennenswerter Fortschritt zu erwarten - insbesondere, da andere Maßnahmen für mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern, wie die Kerosinbesteuerung, immer noch fehlen.

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