Fernlinienbusse

Reisebus
Foto: pixelio, Fabio Sommaruga

Eine noch heute geltende gesetzliche Regelung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus den 1930er Jahren verhindert, dass in Deutschland parallel zu Strecken, auf denen Eisenbahnverkehr angeboten wird, Linienbusse fahren. Nicht nur das Bahnangebot wird damit vor parallelem Busverkehr geschützt, auch ein schon bestehendes Busangebot kann durch diese Regelung vor Konkurrenz durch ein anderes Busunternehmen sicher sein. Für den Flugverkehr gelten keine Einschränkungen. Er darf auch parallel zum Bahnfernverkehr stattfinden.

CDU/CSU und FDP möchten das PBefG ändern und zukünftig Busfernlinienverkehr zulassen. Im Herbst 2010 hat die Koalition die Aufhebung des Verbots beschlossen. Aus Sicht des VCD ist die geltende Rechtslage unbefriedigend. Da auch die EU zu einer Gesetzesänderung drängt, stellt sich im Grunde nur noch die Frage nach der Form der künftigen Regulierung.

Änderungen im Personenbeförderungsgesetz

Seit dem Frühjahr 2011 liegt der Novellierungsentwurf für das PBefG der Bundesregierung vor. Darin plant Schwarz-Gelb unter anderem die Genehmigungspflicht für das Betreiben von Fernbuslinien aufzuheben. Der VCD begrüßt dieses Vorhaben, kritisiert den Gesetzesentwurf aber als nicht vollständig zufriedenstellend.

So sieht dieser zwar einerseits eine vollständige Deregulierung vor, schränkt diese aber andererseits durch eine rechtlich sehr auslegungsfähige und deswegen auch auslegungsbedürftige Klausel zum Schutz von Verkehren mit öffentlichen Dienstleistungsaufträgen wieder ein (§13, Absatz 2, Nr. 4). Demnach kann Fernbusverkehren die Genehmigung versagt werden, wenn der beantragte Verkehr diese „beeinträchtigt". Diese Formulierung wird zu Diskussionen zwischen Genehmigungsbehörde und Aufgabenträger darüber führen, was unter „beeinträchtigt” genau zu verstehen ist. Eine rechtssichere Regelung wird dadurch verhindert. Außerdem vermisst der VCD in dem vorliegenden Gesetzentwurf die auch von den Bundesländern teilweise gewünschte nationale, betreiberneutrale Fahrplanauskunft und Vertriebsplattform. Ohne diese Vorschrift wird die Deutsche Bahn AG sich auch in Zukunft weigern, Angebote privater Anbieter in ihre Fahrplanauskunft aufzunehmen - zum Nachteil für die Fahrgäste und die Anbieter.

Die VCD-Position zum Fernlinienbusverkehr

Der VCD setzt sich für einen leistungsfähigen Öffentlichen Verkehr ein. Das Rückgrat dafür ist ein gut ausgebautes Fernverkehrsangebot auf der Schiene, das durch den Integralen Taktfahrplan mit dem Nahverkehr auf Schiene und Straße optimal verknüpft ist.

Als Ergänzung dazu hat der liniengebundene Fernbusverkehr durchaus seine Berechtigung. Viele Mittelstädte und sogar einige Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern werden nicht vom Eisenbahn-Fernverkehr bedient. Hier bietet der Fernbus ebenso eine attraktive Alternative, wie auf Strecken, die aus topographischen Gründen nicht von der Bahn bedient werden können. Auf nachfragestarken Strecken, wie zum Beispiel Köln - Frankfurt oder auch Berlin - Hamburg mit hohen ICE-Preisen, kann der Fernlinienbus als Korrektiv wirken und Mobilität für Menschen mit wenig Geld bezahlbar machen. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, muss es für Fernlinienbus und Schiene vergleichbare Bedingungen geben: Analog zu den Trassen- und Stationspreisen für die Bahn muss der Fernlinienbus Maut für die Nutzung der Straßen zahlen. Außerdem müssen für beide Verkehrsträger Fahrgastrechte und vergleichbare Sozial-, Umwelt und Sicherheitsstandards gelten.

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