Fernlinienbusse

Reisebus
Foto: pixelio, Fabio Sommaruga

Eine noch heute geltende gesetzliche Regelung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus den 1930er Jahren verhindert, dass in Deutschland parallel zu Strecken, auf denen Eisenbahnverkehr angeboten wird, Linienbusse fahren. Nicht nur das Bahnangebot wird damit vor parallelem Busverkehr geschützt, auch ein schon bestehendes Busangebot kann durch diese Regelung vor Konkurrenz durch ein anderes Busunternehmen sicher sein. Für den Flugverkehr gelten keine Einschränkungen. Er darf auch parallel zum Bahnfernverkehr stattfinden.

CDU/CSU und FDP möchten das PBefG ändern und zukünftig Busfernlinienverkehr zulassen. Im Herbst 2010 will die Koalition die Aufhebung des Verbots beschließen. Dann könnte in der ersten Hälfte 2011 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und bereits zum 1. August 2011 der Busfernverkehr freigegeben werden.

Da die geltende Rechtslage unbefriedigend ist und auch die EU zu einer Gesetzesänderung drängt, stellt sich im Grunde nur noch die Frage nach der Form der künftigen Regulierung.

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