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Kerosinsteuer: notwendig und machbar

Flugbenzin ist in der gewerblichen Luftfahrt gänzlich von der Mineralölsteuer befreit. Damit genießt ausgerechnet der besonders klimaschädliche Flugverkehr ein enormes Steuerprivileg gegenüber allen anderen Verkehrsträgern. Der VCD fordert, diese Ungleichbehandlung endlich aufzuheben und auf diesem Wege nicht nur mehr Wettbewerbsgerechtigkeit herzustellen, sondern auch etwas für den Klimaschutz zu tun.

Da ein Ende der Kerosinsteuerbefreiung auf internationaler Ebene noch nicht abzusehen ist, muss die Bundesregierung nach Ansicht des VCD wenigstens eine deutschlandweit gültige Kerosinsteuer einführen. Im Gegensatz zum Emissionshandel wäre sie sofort wirksam. Außerdem würde die Kerosinsteuer der Luftfahrtindustrie einen starken Anreiz bieten, die Entwicklung spritsparender Flugzeuge und Motoren zu forcieren. Dem deutschen Staat würde die Abgabe laut Subventionsbericht der Bundesregierung zudem rund 400 Millionen Euro an jährlichen Einnahmen bringen, die für sinnvolle Zukunftsinvestitionen eingesetzt werden könnten.

Nach EU-Recht ist es seit 2005 möglich, Kerosin national zu besteuern. Diesen Weg haben beispielsweise die Niederlande und Norwegen schon beschritten. Dass die Kerosinsteuer für Flüge innerhalb Deutschlands machbar ist, hatte eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes schon früh belegt: Das Gutachten von Prof. Dr. Eckhard Pache (Universität Würzburg) wurde von Dr. Uwe Lahl, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, am 10. März 2005 auf Einladung des VCD am Frankfurter Flughafen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Darin werden verschiedene Varianten einer Kerosinsteuer für den inländischen Flugverkehr unter Gesichtspunkten des nationalen, europäischen und internationalen Rechts geprüft. Für Inlandsflüge empfiehlt die Studie eine Kombinationslösung aus Besteuerung des im Inland getankten Kerosins und des aus dem Ausland eingeführten Kerosins. Der VCD unterstützt diesen Ansatz nachdrücklich.

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