Mehr Kostengerechtigkeit im Güterverkehr

- Foto: Ilja C. Hendl
Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland auf Autobahnen für Lastwagen ab 12 Tonnen Gesamtgewicht eine Benutzungsgebühr erhoben: die Lkw-Maut. Die Höhe der Maut wurde damals auf durchschnittlich 12,4 Cent pro gefahrenen Kilometer festgelegt. Grundlagen der Mauterhebung sind die europäische Wegekostenrichtline und die jeweils aktuelle Wegekostenrechnung des Bundesverkehrsministeriums.
Der VCD setzt sich seit 1986 für die Einführung einer europaweiten leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ein, da sie zu mehr Kostengerechtigkeit im Verkehr beiträgt. Deswegen begrüßt der VCD, dass die im Jahr 1995 eingeführte, rein zeitbezogene, Euro-Vignette im Jahr 2005 von der streckenabhängigen Lkw-Maut abgelöst wurde.
Hauptziele der Mauterhebung sind die verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten, die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen von Straße, Schiene und Wasserstraße, verstärkter Umweltschutz durch Differenzierung nach Schadstoffklassen sowie die Erzielung zusätzlicher Einnahmen für Erhalt und Ausbau der Verkehrswege in Deutschland.
Laut Wegekostenrichtlinie dürfen bisher nur die reinen Wegekosten in die Mauthöhe einberechnet werden. Eine Entscheidung, ob und in welcher Höhe auch die externen Kosten geltend gemacht werden können, steht auch im Jahr 2011 noch aus. . Allerdings dürfen seit 2006 bereits Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit der Maut belastet werden, was in Deutschland aber bisher nicht umgesetzt ist.
Die Bundesregierung nutzt die Lkw-Maut inzwischen stärker als bei ihrer Einführung als umweltpolitisches Lenkungsinstrument. So müssen zum Beispiel die größten Dreckschleudern unter den Lkw mehr zahlen als andere. Außerdem wurde die Maut zweimal angehoben auf nun durchschnittlich 16,3 Cent pro Kilometer seit dem Jahr 2009. Die schwarz-gelbe Bundesregierung stoppt nun diesen Trend und verzichtet auf die bereits beschlossene Erhöhung der Mautsätze für stark umweltbelastende Fahrzeuge der Mautkategorie C zum 1. Januar 2011. Der VCD hat dazu Stellung bezogen.
Dadurch entstehen Mindereinnahmen von 83 Millionen Euro jährlich, die durch die Bemautung von einigen vierstreifigen Bundesstraßen mit direkten Autobahnanschluss ausgeglichen werden sollen. Auch dazu hat der VCD Stellung bezogen.
Lkw-Maut muss weiterentwickelt werden
In mindestens drei Punkten muss die Maut noch verbessert werden, um echte Lenkungswirkung zu entfalten und mehr Kostengerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen im Güterverkehr zu erzielen.
Der VCD setzt sich dafür ein, dass:
- die Maut schrittweise auf einen durchschnittlichen Betrag von 45 Cent pro Kilometer erhöht wird,
- auch kleine Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einbezogen werden
- und der Geltungsbereich der Maut auf alle Straßen ausgedehnt wird.


