Schnell und entspannt unterwegs

Elektrofahrräder

Fahrradfahren macht Spaß, ist umweltverträglich, preisgünstig und gesund. Es ermöglicht, Wege schnell und flexibel zurück zulegen. Elektrofahrräder bringen in den letzten Jahren noch mal zusätzlichen Schwung in die Welt der Zweiräder, denn sie sprechen neue Zielgruppen an. Steigungen, Lasten und längere Wege lassen sich mit Unterstützung leichter bewältigen.

| Elektromobilität Radverkehr

Elektroräder haben mittlerweile die 4-Millionenmarke auf deutschen Straßen erreicht – damit sind sie der unbestrittene Star der individuellen Elektromobilität. Und das liegt vor allem an einem: E-Rad fahren macht Spaß!

Zudem ist ein Elektrorad ein echter „Problemlöser“ - wenn Steigungen, längere Strecken und Gegenwind Hindernisse darstellen, bietet es die passende, einfache Lösung. Auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder unterwegs mit Kindern ist der Elektroantrieb ein großer Vorteil. Auch älteren oder körperlich eingeschränkten Menschen verschafft ein E-Rad neue Möglichkeiten.

Elektrofahrräder bringen mehr Menschen aufs Rad und sie werden zunehmend auch in Großstädten sichtbar. Mit der generellen Zunahme des Radverkehrs und neuen Trends wie Lastenrädern, stellen sie einen weiteren Grund dar, dass Bund, Länder und Kommunen endlich flächendeckend, langfristig und signifikant mehr für Fahrradförderung tun müssen. 

Forderungskatalog E-Rad-Infrastruktur

Während der Radverkehrsanteil vielerorts wächst, kann die Radverkehrsinfrastruktur oft nicht Schritt halten:

  • Flächen für den Radverkehr, wie Radfahrstreifen und Radwege haben zu geringe Kapazitäten.
  • Geeignete Abstellanlagen am Wohn-, Ziel- oder auch Umsteigeort sind nicht in ausreichender Zahl vorhanden.

Es braucht mehr Flächen für einen sicheren Radverkehr und eine Infrastruktur, die auch Personengruppen motiviert, die bislang noch nicht auf das Fahrrad gestiegen sind.

Der bereits bestehende Problemdruck wird sich aufgrund der zunehmenden Nutzung von Elektro- und (E-)Lastenrädern sowie Fahrradanhängern verschärfen, da sie höhere Anforderungen an die Radverkehrsinfrastruktur stellen. Dafür braucht es Lösungen.

Denn: Elektrofahrräder und -(E-)Lastenräder bieten vielfältige Potentiale. Sie bieten die Chanceneue Räume zu erschließen, das betriebliche und kommunale Mobilitätsmanagement zu verändern und den (innerstädtischen) Wirtschafts- und Logistikverkehr nachhaltig zu gestalten. Privathaushalten erleichtern sie den Alltag ohne Auto, Pendlerinnen und Pendlern bieten sie eine kostengünstige und klimaschonende Alternative zur Autofahrt, so dass ihnen insgesamt ein größeres Einsatzgebiet zugesprochen werden kann, als konventionellen Fahrrädern.

1. Radverkehrsflächen

  • Konsequente Umsetzung von Qualitätsanforderungen und Standard-Planungsvorgaben der geltenden Regelwerke sowohl beim Neubau als auch bei der Nachrüstung bestehender Radverkehrsanlagen. Von Minimallösungen ist abzusehen. Das heißt, u.a. ausreichend breite Fahrradwege, weite Kurvenradien, rutschfeste Beläge, ausgewiesene und überprüfte, direkte Radwegeverbindungen sowie eindeutige und sichere Ampelschaltungen.
  • Untersuchung, ob wachsende Vielfalt an Fahrradtypen eine Anpassung der ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) erforderlich macht.
  • Überprüfung und ggf. Aufhebung von bestehenden Zufahrtsverboten für Fahrräder/Lastenräder in Fußgängerzonen, zumindest als Lieferverkehre.
  • Systematische Schaffung eines Radverkehrsnetzes sowie einer Radverkehrsinfrastruktur auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

Damit die Fahrradnutzung auch über längere Distanzen attraktiv ist und E-Räder ihr volles Potenzial ausspielen können, sind außerdem Radschnellwege ein wichtiges Element, um z.B. eine Entlastung von Bundestraßen in Ballungsräumen zu erreichen und Pendlerinnen und Pendler aufs Rad zu bringen.

2. Abstellanlagen

  • Schaffung von flächendeckenden, sicheren Fahrradabstellanlagen, insbesondere am Arbeits- und Ausbildungsplatz, an Bahnhöfen und sonstigen Umsteigepunkten, an Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen sowie in Wohngebieten.
  • Abstellanlagen mit Möglichkeit zum Aufladen der Akkus von E-Rädern sowie mit Anschließmöglichkeiten für Lastenräder.

3. Steuerliche Anreize

  • Eine Kaufprämie von 500 Euro / max. 25% der Anschaffungskosten bei der Neuanschaffung eines E-Bikes.
  • Eine Kaufprämie von 1.000 Euro / max. 25% der Anschaffungskosten bei der Neuanschaffung eines E-Lastenrades.

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