Der bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte heute den Radentscheid Bayern als unzulässig ab. Der Grund: der Gesetzentwurf greife in die Regelungskompetenz des Bundes ein. So sind Länder und Kommunen nur begrenzt befugt, Tempo-30-Zonen einzurichten, wie zum Beispiel vor Schulen. Die Sprecherin für Radverkehr des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Anika Meenken, kommentiert.
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