Verantwortung und Transparenz

Der VCD ist sich seiner Verantwortung bewusst!

Der VCD e.V. ist sich seiner Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl bewusst: Aus diesem Grund will er mit transparenten Zielen, Mitteln und Strukturen Vertrauen schaffen. Der VCD hat den Anspruch, nachvollziehbar zu handeln. Er ist parteipolitisch unabhängig und wahrt seine politische Unabhängigkeit auch in finanzieller Hinsicht.

Der VCD verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung des Umweltschutzes – sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Transparenz sehen wir als Grundvoraussetzung, um für das Gemeinwohl tätig zu sein. Dazu gehört der Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Ziele eine Organisation genau anstrebt, woher ihre Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger/-innen sind. In den vergangenen Jahren hat der VCD diese Informationen in seinen Jahresberichten und auf der Website veröffentlicht.

Darüber hinaus hat sich der VCD 2012 der »Initiative Transparente Zivilgesellschaft« angeschlossen. Damit verpflichten wir uns, Mittelherkunft, Mittelverwendung oder Personalstruktur der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.­ Entsprechend der unterzeichneten Selbstverpflichtungserklärung finden Sie im Folgenden die grundlegenden Punkte, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V.
    Bundesgeschäftsstelle
    Wallstraße 58
    10179 Berlin
  • Gründungsjahr 1986

Satzung und Vereinsregisterauszug

Satzung (Fassung vom 6. November 2021)

Angaben zur Steuerbegünstigung

Wir sind wegen Förderung des Umweltschutzes nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Steuernummer 27/680/69223 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § 51 ff. der Abgabenordnung dienen.

Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger/-innen

  • Die Vereinsorgane sind die Bundesdelegiertenversammlung, der Bundesvorstand und der Länderrat.
  • Die Bundesdelegiertenversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und beschließt über die Maßnahmen zur Förderung des Vereinszweckes sowie über Satzungsänderungen. Jahresabschluss und Wirtschaftsplan sind ihr regelmäßig vorzulegen. Sie wählt und entlastet sowohl den Vorstand als auch die Kassenprüfer*innen.
  • Der Bundesvorstand des VCD setzt die politischen Schwerpunkte, legt die Ziele fest und repräsentiert den VCD nach außen. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden alle zwei Jahre von der Bundesdelegiertenversammlung gewählt. Aktuell gehören dem Bundesvorstand an:
    • Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende
    • Matthias Kurzeck, VCD-Bundesvorsitzender
    • Thomas J. Mager, VCD-Bundesschatzmeister
    • Sylvia Lier
    • Martin Tönnes
    • Andreas Weinrich
    • Monika Zimmermann
  • Der Verein hat Carolin Ritter als Geschäftsführerin im Sinne des § 30 BGB bestellt.

Tätigkeitsbericht

Eine Übersicht über unsere thematische Arbeit, Kampagnen und Projekte finden Sie in unserem Jahresbericht.

Personalstruktur

Hauptamtliche Mitarbeiter*innen: 46 Personen (Stand 02. November 2023)

Mittelherkunft und Mittelverwendung

Angaben zu unseren Einnahmequellen und der Verwendung unserer Einnahmen können Sie der Jahresbilanz 2022 (Jahresbericht) entnehmen.

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Der VCD e.V. ist Gesellschafter der VCD Umwelt & Verkehr Service GmbH. Er hält Geschäftsanteile im Wert von 182,92 Euro und somit wenig als 1% des Stammkapitals

Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtbudgets ausmachen

Zuwendungen bzw. Spenden, die 10 Prozent oder mehr der gesamten Jahreseinnahmen des VCD ausmachen, gab es 2022 nicht.

VCD Verhaltenskodex

Umgang mit Unternehmen

Der VCD ist parteipolitisch unabhängig und wahrt seine politische Unabhängigkeit auch in finanzieller Hinsicht. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit solchen Unternehmen zusammen, die Umwelt-, Sozial- und Ethikstandards ausreichend beachten. Wir gehen nur Kooperationen mit Unternehmen ein oder nehmen Zuwendungen an, wenn dadurch die Werte, die Ziele, die Integrität oder die Unabhängigkeit des VCD nicht gefährdet werden.

Wir überprüfen Spenden bis zu 5.000 Euro nur dann detailliert, wenn uns das spendende Unternehmen kritisch erscheint. Ab 5.000 Euro überprüfen wir generell umfassend. Entspricht das Unternehmen nicht unseren Kriterien, überweisen wir das Geld zurück. Für die Prüfung nutzen wir öffentlich zugängliche Quellen, darunter Informationen von Institutionen, die Auskünfte über Wirtschaftsunternehmen erteilen, beispielsweise von Creditreform und German Watch.

VCD Verhaltenskodex

Umgang mit anonymen Zuwendungen

Wir nehmen nur Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen an, die uns bekannt sind und die wir daher überprüfen können. Wir respektieren allerdings den Wunsch von Spender/-innen oder Unternehmen, die gegenüber der Öffentlichkeit anonym bleiben wollen. Dies gilt jedoch nur für einen Betrag bis zu einer maximalen Höhe von zehn Prozent, der beim VCD im letzten beziehungsweise vorletzten Jahr eingegangenen Spenden, Geldauflagen und Vermächtnisse. Die Grundlage für die Berechnung ist der aktuelle Jahresbericht.

VCD Verhaltenskodex

Rechte von Spender/-innen

Wir befolgen die Richtlinien der »Charta der Spenderrechte« des Deutschen Fundraising Verbandes. Die Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung gemeinwohlorientierter Organisationen zum fairen und transparenten Umgang mit Spender/-innen.

»Charta der Spenderrechte«  (pdf, 34 KB)

Carolin Ritter

Bundesgeschäftsführerin
Fon 030/28 03 51-26
carolin.ritter@vcd.org

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