Strengere Vorgaben für bessere Luft: VCD tritt Bündnis „Saubere Luft 2030“ bei

Die Luft, die wir atmen, ist in den vergangenen Jahrzehnten sauberer geworden: Bessere Abgastechnik bei Motoren und Öfen, Filteranlagen sowie die allmähliche Abkehr von Kohle und Öl haben die schlimmsten Verschmutzer entschärft. Dennoch: Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) gefährden weiterhin unsere Gesundheit.

| Auto Luftreinhaltung

Alleine in Deutschland gibt es 57.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub und 23.000 Menschen sterben durch das Dieselabgasgift NO2. Grund genug zu handeln. Eine wichtige Quelle von Luftschadstoffen ist der Autoverkehr. Saubere Antriebe allein reichen nicht aus. Der öffentliche Verkehr mit Bussen und Bahnen sowie der Fuß- und Radverkehr müssen gestärkt werden, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Die EU hat strengere Luftreinhaltegrenzwerte beschossen, die 2030 in Kraft treten. 

Damit diese Regelungen zügig umgesetzt werden, ist der VCD dem Bündnis „Saubere Luft 2030“ beigetreten – initiiert von der DUH, versammelt es eine breite Allianz aus Ärzte- und Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucher-Organisationen. Das gemeinsame Ziel: Gegenüber Bund, Ländern und Kommunen dafür einzutreten, schnell die Maßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Zum Hintergrund: Ab 2030 schreibt die EU strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe vor. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel sinken. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden mit Blick auf NO2 rund 39 Prozent aller Messstationen und bei Feinstaub PM2,5 circa 18 Prozent die neuen Jahresmittelwerte nicht ohne die Umsetzung weiterer Luftreinhaltemaßnahmen erreichen.

Stellungnahme Gesetzentwurf für saubere Luft

Trotz kontinuierlich verschärfter Vorgaben bei der Abgasgesetzgebung sind die realen Emissionen bei den Fahrzeugen nicht im selben Umfang gesunken. Deshalb fordert der VCD die Bundesregierung dazu auf, den nationalen Spielraum für strengere Vorgaben zu nutzen, anstatt die EU-Richtlinie nur 1:1 umzusetzen.

Die vollständige VCD Stellungnahme herunterladen (PDF)

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