Aufgrund regelmäßiger Überschreitung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid haben inzwischen über 60 Städte in Deutschland eine Umweltzone eingerichtet. Während die Feinstaubbelastung vielerorts gesunken ist, werden die Werte für Stickstoffdioxid an rund 60 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen überschritten.
In einer Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die ein bestimmtes Schadstoffemissionsniveau nicht überschreiten. Damit sollen die vom motorisierten Straßenverkehr ausgehenden umwelt- und gesundheitsschädlichen Belastungen verringert werden.
Die sogenannte Kennzeichnungsverordnung regelt die einheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw und Busse). Danach werden Fahrzeuge entsprechend ihres Schadstoffausstoßes in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Diese sind Grundlage für die Ausnahme von Fahrverboten.
Bei Einführung der ersten Umweltzonen wurde zunächst nur Fahrzeugen ohne Plakette die Zufahrt verwehrt. Inzwischen wurden die Zufahrstbestimmungen jedoch flächendeckend verschärft. Bis auf Neu-Ulm dürfen in allen Städten mit Umweltzonen (darunter Berlin, Bremen, das Ruhrgebiet, Stuttgart und Leipzig) nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren. Im Ruhrgebiet gibt es mit 850 Quadratkilometern die flächengrößte Umweltzone der Republik. Die Ergebnisse aus Berlin zeigen, wie wirksam Umweltzonen sein können. Durch die Umweltzone konnte der Dieselruß in der Luft um etwa 60 Prozent, Stickstoffdioxid um 20 Prozent vermindert
Alle wichtigen Informationen zu Umweltzonen und Plaketten sowie zu Nachrüstmöglichkeiten hat der VCD als pdf-Dokument zusammengestellt, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können. Welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, können Sie bei unserem Plakettenrechner erfahren. Beim Umweltbundesamt gibt es eine ständig aktualisierte Übersicht der Umweltzonen in Deutschland.
Hintergrundinformation März 2017; pdf, 136 Kb
Hintergrundpapier April 2016; pdf, 1,3 Mb
Juli 2014 (pdf, 266 KB)
Dezember 2011 (pdf, 892 KB)
Januar 2008 (pdf, 122 KB)
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