Lkw-Maut

Mehr Kostengerechtigkeit im Güterverkehr

Seit dem 1. Januar 2005 wird auf deutschen Autobahnen für Lastwagen ab 12 Tonnen Gesamtgewicht eine Benutzungsgebühr erhoben: die Lkw-Maut. Seit Juli 2015 gilt diese Maut zusätzlich auf einigen Bundesstraßen und seit dem 1. Oktober 2015 für alle Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Ab Mitte 2018 soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

Die Höhe der Maut wurde damals auf durchschnittlich 12,4 Cent pro gefahrenen Kilometer festgelegt. Grundlagen der Mauterhebung sind die europäische Wegekostenrichtline und die jeweils aktuelle Wegekostenrechnung des Bundesverkehrsministeriums. Der VCD setzt sich seit 1986 für die Einführung einer europaweiten, leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ein, da sie zu mehr Kostengerechtigkeit im Verkehr beiträgt. Deswegen begrüßt der VCD, dass die im Jahr 1995 eingeführte, rein zeitbezogene, Euro-Vignette im Jahr 2005 von der streckenabhängigen Lkw-Maut abgelöst wurde.

Hauptziele der Mauterhebung sind die verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten, die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen von Straße, Schiene und Wasserstraße, verstärkter Umweltschutz durch Differenzierung nach Schadstoffklassen sowie die Erzielung zusätzlicher Einnahmen für Erhalt und Ausbau der Verkehrswege in Deutschland. In den Jahren 2011 bis 2013 waren das zwischen 3,3 und 3,4 Milliarden Euro pro Jahr, nach Abzug der Ausgaben für den Mautbetrieb und der Mittel zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr.

Die Wegekostenrechnung vom März 2014 hatte zur Folge, dass die Mautsätze reduziert werden mussten, hauptsächlich wegen des allgemeinen niedrigen Zinsniveaus. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut verringern sich hierdurch deutlich. Laut Bundesverkehrsministerium entsteht in der Legislaturperiode 2014 - 2017 eine Finanzierungslücke von zwei Milliarden Euro. Bei Einberechnung der Lärm- und Luftverschmutzungskosten bliebe noch immer eine Lücke von rund 500 Millionen Euro jährlich, also rund zwei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Die notwendige Gesetzesänderung hat der VCD kommentiert.

Ab 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere 1100 km autobahnähnliche Bundesstraßen ausgedehnt, um die Einnahmelücke bei der Lkw-Maut zu schließen. Dazu hat der VCD Stellung bezogen. Zusätzlich wird ab dem 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 t zGG abgesenkt. Ab Mitte 2018 wird die Lkw-Maut schließlich auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.

Eine Wirkungsvolle Lkw-Maut

Forderungen des VCD

Die Maut muss weiterentwickelt werden, um eine echte Lenkungswirkung und mehr Kostengerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen im Güterverkehr zu bewirken. Deshalb setzt sich der VCD dafür ein dass:

  • die Maut schrittweise auf einen durchschnittlichen Betrag von 45 Cent pro Kilometer erhöht wird
  • auch kleine Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einbezogen werden
  • der Geltungsbereich der Maut auf alle Straßen ausgedehnt wird
  • die Mauthöhenverordnung eine stärkere Spreizung zulasten schmutziger Lkw vorsieht
  • die Mauteinnahmen wieder anteilig für Investitionen in die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße genutzt werden
Cookie-Einstellungen ändern