Seit Beginn des Jahres 2012 ist der Flugverkehr in den Europäischen Emissionshandel – Emission Trading System (ETS) – einbezogen. Als Maßnahme für mehr Klimaschutz ist dieser Schritt dringend notwendig. Die Effektivität hängt dabei jedoch ganz wesentlich von den Rahmenbedingungen des Emissionshandels ab.
Im März 2013 beschloss die EU allerdings, internationale Flüge zunächst für das Jahr 2012 rückwirkend aus dem System auszunehmen. Diese Einschränkung wurde Anang 2014 nochmals verlängert. Damit gilt der Emissionshandel derzeit nur für Flüge innerhalb der EU und umfasst damit nur ein Viertel der Emissionen. Mit diesem Entgegenkommen der EU sollten die Bemühungen der für die interntaionale Luftfahrt zuständigene UN-Organisation ICAO für ein international tragfähiges Abkommen zur Verringerung der Flugemissionen befördert werden. Ende 2016 hat die ICAO schließlich Maßnahmen für ein weltweites System vorgelegt. Derzeit werden die Regeln für die Ausgestaltung festgelegt. Das globale System soll ab 2020 in Kraft treten. Bis dahin gilt weiterhin das Europäische Emissionshandelssystem.
Zusätzlich dazu sollte das europäische Emissionsshandelssystem weiter ausgebaut werden, um seine Wirksamkeit zu erhöhen:
Die genannten Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den Emissionshandel sind notwendig, damit der Klimaschutz im Luftverkehr verbessert wird. Zudem fehlen andere Maßnahmen für mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern, wie die Kerosinbesteuerung, weiterhin.
Verkehrspolitischer Sprecher
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