Der Länderrat dient in erster Linie dem Informationsaustausch zwischen den zwölf Landesverbänden. Er hat die Aufgabe, den Bundesvorstand zu beraten und zu kontrollieren.
Der Länderrat dient:
Er setzt sich aus den Vertreter/-innen der Landesvorstände und den Mitgliedern des Bundesvorstandes zusammen. Sie werden von den jeweiligen Landesvorständen benannt oder von den Landesmitgliederversammlungen gewählt.
Jeder Landesverband hat im Länderrat eine Stimme. Landesverbände, die einen Anteil von mehr als zehn Prozent an allen Mitgliedern des VCD auf sich vereinen, haben zwei Stimmen. Der Bundesvorstand hat eine Stimme. Details der Arbeit des Länderrates sind in der Satzung des VCD-Bundesverbandes sowie in der Geschäftsordnung des Länderrates geregelt.
Der Länderrat wählt jeweils für zwei Jahre aus seiner Mitte ein Präsidium mit zwei Sprechenden. Auf die Wahl eines Finanzvorstandes wurde im März 2020 verzichtet. Der Länderrat tagt in der Regel drei bis viermal im Jahr, meist abwechselnd in Berlin, Niederkaufungen, Kassel, Göttingen oder Würzburg.
Bundesgeschäftsführerin
Fon 030/28 03 51-26
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