Vielleicht haben Sie sich auch schon die Frage gestellt: »Was bleibt, wenn ich gehe?« Es gibt ganz unterschiedliche Anlässe, sich mit der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen: die Gründung der eigenen Familie, die Geburt des ersten Enkelkinds, das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben oder der Verlust eines nahe stehenden Menschen.
Immer wieder fragen uns Menschen, wie sie den VCD in ihrem Testament berücksichtigen können. Die Antworten darauf haben wir im VCD-Ratgeber Testament »Was bleibt, wenn ich gehe?« knapp und verständlich zusammengestellt. Sie finden darin alle Informationen zum Thema Testament und Erbe und Antworten auf Fragen, wie:
Bei einem Betrag ab 5.000 Euro besteht die Möglichkeit, dem VCD ein sogenanntes Vermächtnisdarlehen zukommen zu lassen. Sie geben zunächst ein zinsloses Darlehen an den VCD. Damit ist Ihr Geld sofort für eine zukunftsfähige Mobilität aktiv. Bei Bedarf, zum Beispiel bei ungeplanten Gesundheitsausgaben, erhalten Sie das Geld jederzeit zurück. Wenn Sie es selbst nicht benötigen, vermachen Sie Ihre Einlage zum Zeitpunkt Ihres Todes dem VCD.
Für mehr Informationen oder wenn Sie einen Mustervertrag wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Referent für Fundraising/ Drittmittelbeauftragter
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