Fördermittel

Fördermittel für multimodale Verkehrssysteme

Bei ihren Bemühungen um ein klimaverträgliches und gut vernetztes Verkehrssystem stehen die Städte nicht allein da. Zahlreiche Fördertöpfe können in Anspruch genommen werden.

Ähnlich vielfältig wie ein multimodales Verkehrssystem, sind auch die Möglichkeiten zur staatlichen Investitionsförderung. In nahezu allen gezeigten Good-Practice-Beispielen konnten die Gemeinden und Verkehrsbetriebe Förderinstrumente des Bundes oder der Europäische Union zur Umsetzung ihrer Vorhaben nutzen.

INTERREG - Europäische territoriale Zusammenarbeit

Als Teil der Struktur- und Investitionspolitik der EU unterstützt das Programm grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Städten und Regionen. In den sechs Programmräumen werden unter anderem die Themen Mobilität und Verkehr unter dem Schwerpunkte effizientere Verknüpfung regionaler Verkehrssysteme mit den europäischen Verkehrsnetzen, eine bessere Anbindung von abgelegenen und dünn besiedelten Regionen und auch die Förderung kohlenstoffarmer Verkehrslösungen gefördert.  In der Nordseeregion wurde unter anderem das Programm SHARE NORTH mit ca. 1,7 Mio. Euro gefördert, aus dem Wiederum die Bremer Mobilitätsstationen mobil.punkt kofinanziert wurden. Für alle sechs Programmräume stehen in Summe 1,36 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 aus dem EFRE (Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung. Für deutsche Partner beträgt die Kofinanzierungsrate je nach Region 50 bis 85 %.  Anträge bzw. Bewerbungen können nur im transnationalen Partnerverbund aus mindestens drei Ländern eingereicht werden. Förderfähige Aktivitäten können z. B. sein: Machbarkeitsstudien, räumliche Entwicklungsstrategien, Aufbau von Entwicklungsagenturen und Informationszentren, Kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

Die Kommunalrichtlinie des BMUB

Die Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Multimodalität. Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch Betriebe und Organisationen mit mindestens 51 % kommunaler Beteiligung. Kommunen können eine Einstiegsberatung und die Erstellung eines integrierten Klimaschutz-, bzw. Klimaschutzteilkonzeptes („Teilkonzept Mobilität“) im Regelfall mit bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben fördern lassen. Einkommensschwache Kommunen bekommen bei allen Förderschwerpunkten generell mehr Zuwendung.

Des Weiteren werden Maßnahmen im Klimaschutzmanagement gefördert. Darunter fällt z.B. eine Personalstelle für Klimaschutzmanagement. Im Bereich Nachhaltiger Mobilität sind auch infrastrukturelle Investitionen förderfähig. Mit bis zu 50 % werden Maßnahmen unterstützt, die mittel- und langfristig zu einer Steigerung des Anteils im Radverkehr führen. Fördergegenstände sind z.B. die Errichtung von verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen, Wegweisungssysteme für den Radverkehr und Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten zum ÖPNV.

Für jeden der genannten Fördergegenstände kann pro Kalenderjahr ein Antrag gestellt werden. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung durch einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, von mindestens 10.000 Euro und maximal 350.000 Euro, gewährt. Die Zuwendung darf für Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen für den Bau bzw. Umbau von Infrastrukturkomponenten verwandt werden.

Das Service- und Kompetenzzentrum Nationaler Klimaschutz berät Akteure zur Akquise von Fördertöpfen für Projekte mit denen die Kommune zum Klimaschutz beitragen möchte.

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