Partikel aus Ottomotoren

Direkteinspritzung nicht unbedenklich

Benziner galten hinsichtlich des Ausstoßes von Rußpartikeln gegenüber Dieselfahrzeugen lange als unbedenklich. Mit dem verstärkten Aufkommen direkteinspritzender Benziner wurde jedoch die Debatte um die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Partikeln neu entfacht.

Bei der Kraftstoffverbrennung in direkteinspritzenden Ottomotoren, kommt es vermehrt zur Entstehung von Partikeln. Im Gegensatz zu Dieselfahrzeugen, spielt die die Masse dabei keine Rolle, sondern Größe und Anzahl der Partikel. Es entstehen vermehrt sogenannte ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm (zum Vergleich: der Durchmesser eines menschlichen Haares beträgt zwischen 40 und 120 µm). Diese ultrafeinen Partikel sind extrem lungengängig und beeinträchtigen die Lungenfunktion, das Herz-Kreislaufsystem und führen zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen. Um die gesundheitsgefährdende Wirkung zu minimieren, sind ambitionierte Grenzwerte für die zulässige Partikelanzahl auch bei direkteinspritzenden Ottomotoren nötig. Dieser für Dieselfahrzeuge bereits beschlossene und seit September 2011 geltende Wert sollte nach Meinung des VCD ab Euro 6 (2014) auch für Fahrzeuge mit Ottomotor gelten. Denn nur so kann die aus Effizienzgründen zu begrüßende Technologie der Direkteinspritzung vor Misskredit geschützt werden. Sie führt im Vergleich zu konventionellen Benzinmotoren zu deutlich geringeren Verbräuchen und damit zu einer starken CO2-Minderung.

Ende 2011 haben sich Vertreter der EU-Kommission und der Mitgliedsländer darauf verständigt, ab 2014 zunächst einen im Vergleich zu Diesel zehnfach höheren Grenzwert für direkteinspritzende Ottomotoren festzusetzen. Erst ab 2017 soll der identische Grenzwert gelten. Aus Sicht des VCD ist dies nicht akzeptabel. Der VCD wird Hersteller drängen, bereits deutlich früher entsprechende Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, die den ab 2017 einzuhaltenden Wert erfüllen.

Zur Lösung des Problems ist neben technisch aufwändigen innermotorischen Maßnahmen auch der Einsatz eines Partikelfilters möglich. Die reinen Kosten für einen Filter belaufen sich nach Einschätzung von Experten auf 20 bis 50 €. Da die beschlossenen Grenzwerte nur für Neufahrzeuge gelten, sind Nachrüstlösungen, z.B. der nachträgliche Einbau von Partikelfiltern in bereits zugelassene Benzin-Direkteinspritzer, derzeit kein Thema.

Die Autohersteller PSA und Daimler haben inzwischen angekündigt, künftig auch bei ersten Benzin-Direkteinspritzern einen Partikelfilter einzusetzen. Dies ist aus Sicht des VCD löblich, muss aber rasch auf alle entsprechenden Modelle ausgeweitetet werden. Auch andere Hersteller müssen folgen. Nichtt zuletzt, um die Glaubwürdigkeit der Automobilindustrie - ausgelöst durch den Abgasskandal - wieder herzustellen.

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org

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