18,75 Meter lang, 40 Tonnen schwer: Diese Begrenzungen für Lkw sind EU-weit einheitlich geregelt und gelten auch innerhalb Deutschlands. Doch seit Jahren gibt es Bestrebungen von Herstellern und Großspeditionen, die Maße und Gewichte für Lkw zu erhöhen.
Seit einigen Jahren sind Hersteller und Großspeditionen darin bestrebt die bisherigen Begrenzungen für Lkw zu erhöhen und sog. Gigaliner auf die Straßen zu bringen. Sie sind 25,25 Meter lang und haben ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen. In Europa fahren diese Gigaliner, bereits in Schweden und Finnland sowie im Rahmen von Feldversuchen in den Niederlanden, Dänemark, Norwegen – und seit 2012 auch in Deutschland.
Der VCD begrüßt, dass sich das EU-Parlament am 15. April 2014 gegen die Zulassung von Gigalinern im grenzüberschreitenden Verkehr in der EU ausgesprochen hat. Es folgt damit der Empfehlung des Verkehrsausschusses, der die Zulassung zum jetzigen Zeitpunkt für zu nicht entscheidungsreif hält und zunächst eine Abschätzung der Folgen angeraten hatte.
Deutschland hatte sich bereits 2007 gegen den Einsatz von Gigalinern entschieden. Nach mehreren Feldversuchen in verschiedenen Bundesländern sprach sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder im Oktober 2007 dafür aus, bestehende Tests mit Giaglinern zu beenden und keine weiteren durchzuführen.
Mit dem politischen Wechsel durch die Bundestagswahl Ende 2009 änderte sich die politische Meinung zum Einsatz von Gigalinern in Deutschland. 2010 wurde von der Bundesregierung die Durchführung eines bundesweiten Feldversuchs mit überlangen Lkw beschlossen, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder sprach sich jedoch mehrheitlich dagegen aus. Sie befürchtete negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt, sowie teure Infrastrukturmaßnahmen, wie den Bau von Parkplätzen und Umladestationen.
Obwohl auch der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte, startete der Feldversuch mit Gigalinern, auch Lang-Lkw genannt, am 1. Januar 2012 und zwar auf der Grundlage einer Ausnahmeverordnung. Dagegen klagten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht. Allerdings ohne Erfolg.
Am 28. Mai 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren, dass die befristete Rechtsverordnung zur Erprobung von Gigalinern mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Rechtsverordnung des Bundes sei von den Ermächtigungsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes gedeckt, habe ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können und genüge den Anforderungen des Zitiergebots und des Parlamentsvorbehalts.
Von einem »bundesweiten Feldversuch« konnte allerdings trotzdem keine Rede sein. Nur die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und mit Einschränkungen Hamburg gestatteten das Fahren von überlangen Lkw auf ihren Straßen. Die übrigen Länder lehnten den Versuch ab. Allerdings erlaubt die Ausnahmeverordnung trotz Ablehnung durch das Land die Durchfahrt von Gigalinern im Rahmen des Feldversuchs. So führen 133 Kilometer durch Baden-Württemberg und 144 Kilometer durch Sachsen-Anhalt.
2015 wich das Land Baden-Württemberg von seiner ablehnenden Haltung ab und gab drei Autobahn-Teststrecken für das Befahren mit Gigalinern im Rahmen des Feldversuchs frei.
Vor Beginn des Feldversuchs rechnete die Bundesregierung mit einer Teilnahme von 400 Fahrzeugen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen waren nach Ablauf eines Jahres 36 Fahrzeuge von 20 Speditionen für den Feldversuch registriert, und 28 Lang-Lkw tatsächlich unterwegs. Im Januar 2015 fuhren im Rahmen des Feldversuchs 111 Lang-Lkw von insgesamt 42 registrierten Unternehmen auf den freigegebenen Straßen. Im Sommer 2014 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen die Ergebnisse der bisher durchgeführten Forschungsvorhaben gebündelt im Rahmen eines ersten Zwischenberichts vorgestellt. Ausgewertet wurden die Fahrten von 37 Fahrzeugen. Laut Bericht sind einzelne Fragestellungen auf dieser geringen Grundlage nicht zu beantworten. Auch der angebliche Vorteil, drei normale Lkw durch zwei Lang-Lkw ersetzen zu können, wurde von der BASt faktisch nicht untersucht. Dazu hätten Vorher-Nachher-Untersuchungen durchgeführt werden müssen.
Klimaziele müssen vor allem beim Gütertransport erreicht werden. In erster Linie kann das dadurch gelingen, dass unnötige Transporte und Leerfahrten vermieden werden. Außerdem durch die Verlagerung der Transporte von der Straße auf Bahn und Schiff. Mit Gigalinern sind diese Ziele nicht zu erreichen — im Gegenteil.
Januar 2012 (pdf, 86 KB)
August 2011 (pdf, 151 KB)
Februar 2007 (pdf, 1,28 MB)
November 2006 (pdf, 385 KB)