Luftverkehrsteuer

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Einführung der Luftverkehrsteuer ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn der Flugverkehr wird im Wettbewerb mit der Bahn und anderen umweltfreundlicheren Verkehrsträgern immer noch steuerlich massiv bevorzugt.

Die Luftverkehrsteuer ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Auf Starts in Deutschland werden je nach der Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen derzeit 12,73 Euro, 32,25 Euro oder 58,06 Euro erhoben. Die Pläne der Bundesregierung sehen nunmehr eine Erhöhung der Sätze ab 1. Mai 2024 um etwa 19% vor.

Da Flugzeugkraftstoffe in der gewerblichen Luftfahrt gemäß § 27 II EnergieStG weiterhin vollständig von der Energiesteuer befreit und der grenzüberschreitende Flugverkehr zudem von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist, ist die Luftverkehrsteuer ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Umweltbundesamt (UBA) beziffert die umweltschädlichen Subventionen des gewerblichen Flugverkehrs aktuell auf zwölf Mrd. Euro. Mit der Luftverkehrsteuer wird das Steuerprivileg gerade einmal um eine Milliarde Euro verringert. Größten Anteil an den steuerlichen Privilegien hat die Steuerbefreiung auf Kerosin.

 

Der VCD empfiehlt:

  • Die dringende Besteuerung von Kerosin. Diese Steuer würde sich mehr am tatsächlichen Verbrauch des Flugzeugs orientieren und Fluggesellschaften dazu animieren, alle Möglichkeiten der Einsparung von Kerosin zu nutzen.
  • Die Sätze kontinuierlich zu erhöhen sowie für die besonders klimaschädlichen Extra-Langstreckenflüge (z.B. Australien und Neuseeland) eine zusätzliche neue vierte Distanzklasse einzuführen.
  • Eine zusätzliche Differenzierung der Steuersätze nach Passagierklassen, nicht nur nach der Entfernung. Denn Business Class-Reisende beanspruchen mehr Platz und tragen somit auch einen größeren Anteil an den negativen Folgen des Luftverkehrs. Für diese Plätze müsste ein entsprechend höherer Steuersatz berechnet werden.
  • Auch die bislang unberücksichtigte Luftfracht sollte in die Steuererhebung einbezogen werden. Vorstellbar wäre eine gewichtsbezogene Komponente oder die Erhebung der Steuer pro abfliegenden Flug.
  • Auf Auslandtickets sollte die Mehrwertsteuer erhoben werden.

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org

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