Die Einführung der Luftverkehrsteuer ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn der Flugverkehr wird im Wettbewerb mit der Bahn und anderen umweltfreundlicheren Verkehrsträgern immer noch steuerlich massiv bevorzugt.
Die Luftverkehrsteuer ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Auf Starts in Deutschland werden je nach der Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen derzeit 12,73 Euro, 32,25 Euro oder 58,06 Euro erhoben. Die Pläne der Bundesregierung sehen nunmehr eine Erhöhung der Sätze ab 1. Mai 2024 um etwa 19% vor.
Da Flugzeugkraftstoffe in der gewerblichen Luftfahrt gemäß § 27 II EnergieStG weiterhin vollständig von der Energiesteuer befreit und der grenzüberschreitende Flugverkehr zudem von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist, ist die Luftverkehrsteuer ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Umweltbundesamt (UBA) beziffert die umweltschädlichen Subventionen des gewerblichen Flugverkehrs aktuell auf zwölf Mrd. Euro. Mit der Luftverkehrsteuer wird das Steuerprivileg gerade einmal um eine Milliarde Euro verringert. Größten Anteil an den steuerlichen Privilegien hat die Steuerbefreiung auf Kerosin.
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Verkehrspolitischer Sprecher
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