Fahrradpolitik

Verantwortung und Maßnahmen zur erfolgreichen Förderung des Radverkehrs

Bund, Länder und Kommunen setzen die Rahmenbedingungen für den Radverkehr. Die massiven Potenziale des Radverkehrs werden jedoch noch nicht voll ausgeschöpft.

| Radverkehr

Fahrradpolitik in Deutschland ist geprägt von einem mehr oder weniger erfolgreichen Zusammenspiel unterschiedlichster Akteure. Für die Rahmensetzungen sind in erster Linie die staatlichen Akteure wie Bund und Länder verantwortlich. Die Umsetzung vor Ort haben aufgrund der föderalen Aufgabenteilung vor allem die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) in ihrer Hand. Hinzu kommen weitere gesellschaftliche Akteure wie Unternehmen, Krankenkassen, Medien, Schulen und Verbände. Trotz des Engagements zahlreicher Akteure geht viel Potenzial verloren.

Fahrradförderung auf kommunaler Ebene

Die Berücksichtigung des Radverkehrs ist auf kommunaler Ebene sehr unterschiedlich. Manche Kommunen erarbeiten umfassende Konzepte und ausgefeilte Strategien zur Förderung des Radverkehrs und wenden dafür entsprechende Mittel auf. Der Nationale Radverkehrsplan 2020 (NRVP) der Bundesregierung empfiehlt beispielsweise, in Städten zwischen 6 und 15 Euro pro Einwohner für den Bau und Unterhalt von Radverkehrsanlagen bereit zu stellen. Hinzu sollten weitere Mittel kommen, u.a. für Kommunikation und Fachpersonal.

In aller Regel spiegelt sich das auch in entsprechend hohen Radanteilen bzw. Zuwächsen im Radverkehr wider. In anderen Kommunen werden die vielen Vorteile des Fahrrads für eine lebenswerte Stadt dagegen noch nicht ausreichend gewürdigt: Die städtische Verkehrspolitik richtet sich hier zu sehr am Auto aus und für den Radverkehr werden zu wenig Flächen, finanzielle und personelle Mittel eingestellt. Die Resultate sind zu wenig Platz für Radfahrende, eine veraltete Infrastruktur und ein Gefühl der Unsicherheit.  

Die Bundesländer sind verantwortlich für den Bau von Radwegen an Landstraßen sowie die Bereitstellung und Verteilung von Fördergeldern. Auch durch Unterstützung und Koordinierung der kommunalen Radverkehrspolitik können hier entscheidende Verbesserungen erzielt werden. So haben zahlreiche Bundesländer Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen initiiert oder fördern diese (AGFK).

Leider sind ähnlich wie bei den Städten und Gemeinden auch bei den Ländern erhebliche Unterschiede im Niveau der Radverkehrsförderung festzustellen. Positiv ist allerdings zu vermerken, dass immer mehr Länder eigene Radverkehrsstrategien aufstellen und so dem Thema größeres Gewicht verleihen.

Neu hinzu kommt die wachsende Rolle der Landkreise und Regionen, was sich beispielsweise anhand der populärer werdenden Radschnellwege zeigt. Für die erfolgreiche Umsetzung dieser für den Pendlerverkehr gedachten Schnellverbindungen braucht es Abstimmung und Finanzmittel über Gemeindegrenzen hinweg. 

Fahrradförderung auf Bundesebene

Die Bundesregierung kann nur in wenigen Fällen direkt auf die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur hinwirken. Dennoch stehen dem Bund mit der gezielten Rechtssetzung durch StVO oder Bauvorschriften, der gezielten Förderung der unteren Verwaltungseinheiten, dem Anschieben von (Forschungs-) Projekten, der Durchführung von Imagekampagnen sowie der Koordination und Förderung von Kooperationen in der Radverkehrspolitik eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas in Deutschland zur Verfügung.

Gebündelt werden diese Ansätze im Nationalen Radverkehrsplan. Der erste Nationale Radverkehrsplan (NRVP) galt für die Jahre 2002-2012. Nach langen Abstimmungsprozessen wurde der NRVP im Herbst 2012 zunächst für die Jahre bis 2020 fortgeschrieben. Kurz vor dem Auslaufen des NRVP 2.0 entwickelte das Bundesverkehrsministerium in einem Beteiligungsverfahren auch unter Mitwirkung des VCD den NRVP 3.0, der von 2021 bis 2030 gelten wird.

Radschnellwege

Seit 2019 fördert der Bund außerdem den Neubau von sogenannten Radschnellwegen, auf denen Radfahrende möglichst ohne Stopps und mit ausreichend Platz zum Überholen zügig unterwegs sein können. Der Bund stellt dafür bis 2030 jährlich 25 Millionen Euro bereit.  75% der Kosten für einen Radschnellweg können über diesen Fördertopf finanziert werden.

Radschnellverbindungen sind ein relatives Novum in der deutschen Verkehrslandschaft. Vorreiter auf diesem Gebiet ist Nordrhein-Westfalen. Bereits 2012 wurde die Förderung der Radschnellwege in den „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität“ aufgenommen. Inzwischen befinden sich 270 Kilometer Radschnellverbindungen in der Planung oder bereits im Bau. Ein wichtiger Meilenstein dafür war auch, dass Radschnellwege mit regionaler Verbindungsfunktion als eine den Landesstraßen gleichgestellte Straßenkategorie in das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen wurden. Dadurch ist der Träger der Baulast in den meisten Fällen das Land NRW und nicht die jeweilige Kommune.

Radfahren in Deutschland im Vergleich

Jenseits der staatlichen und gesellschaftlichen Akteure bleibt die Entscheidung über die Verkehrsmittelwahl aber natürlich jedem selbst überlassen — mit der erfreulichen Tendenz, dass immer mehr Menschen das Fahrrad wählen: Laut der Panelbefragung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) haben die Menschen hierzulande 2002 noch etwa 9 Prozent aller Wege mit dem Rad zurückgelegt, 2008 waren es schon 10 Prozent, im Jahr 2017 schließlich 11 Prozent. Die absolute Zahl der zurückgelegten Wege mit dem Fahrrad ist zwischen 2002 und 2017 von 25 Millionen Fahrradwegen pro Tag auf etwa 28 Millionen Wege pro Tag gestiegen, die Personenkilometer von 82 Millionen auf 112 Millionen. Ein Zuwachs von 37 Prozent. Dabei gibt es einige deutsche Städte mit Spitzenwerten von über 30 Prozent Radverkehrsanteil. In anderen Orten ist der Anteil aber verschwindend gering. Im Rahmen einer MiD-Studie wurde ermittelt, dass sogar 14 Prozent aller Befragten mindestens wöchentlich das Fahrrad oder Pedelec nutzen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit diesem Durchschnittswert im guten Mittelfeld. 

Das müsste nicht länger so bleiben. Immer mehr europäische Länder erkennen, dass Radverkehr bessere Luft, weniger Lärm und lebenswertere Straßen bedeutet. Unter anderem investieren Frankreich und Spanien massiv in die Förderung des Radverkehrs, mit dem Ergebnis, dass das Fahrrad im Stadtbild immer sichtbarer wird. Abseits der bekannten Fahrradhauptstädte zeigen beispielsweise Barcelona, Sevilla, Vitoria-Gasteiz oder Nantes, dass sich durch mehr Radverkehr die Lebensqualität der Menschen spürbar verbessert. Ziel muss es sein, dass auch in Deutschland die Politik offensiv den Rahmen für gutes Radfahren schafft.

VCD-Forderungen

Um in den bislang weniger fahrradaffinen Gegenden eine neue Begeisterung für das Fahrrad zu entfachen, die vorhandenen positiven Tendenzen zu stärken und insgesamt einen europäischen Spitzenplatz bei der Radverkehrsnutzung einzunehmen, fordert der VCD weitere Anstrengungen in der Fahrradpolitik:

  • Quantitative Ziele für den Radverkehrsanteil: 25 Prozent bis zum Jahr 2030 in ganz Deutschland
  • Verdoppelung der Bundesmittel zur Radverkehrsförderung und Erhöhung der Mittel der sonstigen Gebietskörperschaften mit dem mittelfristigen Ziel, jährlich insgesamt 25 € pro Kopf in Deutschland für den Fahrradverkehr aufzuwenden
  • mehr Mittel für den Erhalt und Ausbau von Radwegen an Bundesstraßen sowie den Ausbau von Radschnellverbindungen und sonstigen überörtlichen Radverbindungen.
  • Fahrradfreundliche Reform relevanter Regelwerke und Gesetzesgrundlagen z.B. der StVO, u.A. zur Einführung von Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts, höheren Bußgeldern für Falschparken und Abschaffung der Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen.
  • Stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in der Stadt- und Verkehrsplanung zur Schaffung eines dichten und umfassenden innerstädtischen und regionalen Radverkehrsnetzes (u.a. auch durch Radschnellwege)
  • Stärkere Ausrichtung der Fahrradinfrastruktur nach unterschiedlichen Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Ältere, Fahrradpendler, …)
  • Personelle Verstärkung der für den Radverkehr verantwortlichen Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen mit enger Vernetzung der relevanten Bundesministerien (wie Verkehrs-, Umwelt- und Gesundheits- und Bildungsministerium)
  • Unbefristete Fortführung und zeitliche Verdichtung des Fortbildungs- und Informationsprogramms des Bundes (Fahrradakademie, Fahrrad-Kommunalkonferenzen, Fahrradportal)
  • Gezielte Vergabe von Forschungsgeldern, um auch im Radverkehr Technologie und Digitalisierung voran zu treiben
  • Ausreichende Abstellmöglichkeiten an zentralen Orten (bspw. an Bahnhöfen) und in Wohnsiedlungen
  • Unterstützung fahrradfördernder Verbände, Initiativen, Netzwerke und Organisationen
  • Bundesweit einheitliche Regelung zur kostengünstigen Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich des ICE

Anika Meenken

Sprecherin für Radverkehr und Mobilitätsbildung
Fon 030/28 03 51-403
anika.meenken@vcd.org

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