Fragen und Antworten rund um E-Scooter

Seit dem 15. Juni sind E-Scooter - elektrisch angetriebene Tretroller - für den Straßenbetrieb zuzulassen. In vielen Städten können sie bereits über verschiedene Sharing-Anbieter ausgeliehen werden.

| Elektromobilität

Schnellübersicht

 E-TretrollerE-Skateboards, Hoverboards,
One-Wheeler
Geschwindigkeit6 bis 11 km/12 bis 20 km/hbis 12 km/h
Nutzungsalterab 12 Jahrenab 14 Jahren 
VerkehrsflächeRadwegeRadwegeGehwege
VerordnungregulärregulärAusnahme

1. Was ist in der Verordnung1 genau geregelt?

Es geht darum, dass sogenannte E-Kleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese gibt es entweder mit oder ohne Sitz oder auch selbstbalancierend.2 Außerdem soll es die E-Roller in zwei Geschwindigkeitsklassen mit unterschiedlichen Rechten und Pfichten geben:

  • Grundsätzlich gibt es keine Helmpficht, dafür aber eine Versicherungspflicht, die mit einem entsprechenden Versicherungsaufkleber nachzuweisen ist.
  • Darüber hinaus werden in der Verordnung die Eigenschaften der E-Kleinstfahrzeuge wie Größe, Gewicht und Motorleistung defniert sowie die Ausstattungsmerkmale wie Bremsen, Beleuchtung und Klingel festgelegt.
  • Außerdem ist hier geregelt, wo die E-Kleinstfahrzeuge inner- und außerorts fahren müssen (Geh-, Radweg oder auf der Pkw-Fahrbahn).

Hintergrundinformationen:

Merkmale

  • Ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz, auf jeden Fall mit Lenk- oder Haltestange
  • Eine Nenndauerleistung3 von maximal 500 Watt, oder von maximal 1.400 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet wird
  • Maße: Breite von nicht mehr als 70 cm, Höhe von nicht mehr als 1,40 m und Länge von nicht mehr als 2 m
  • Maximales Gewicht von nicht mehr als 55 kg (ohne Fahrer!)
  • Geschwindigkeiten: 6 bis 11 km/h oder 12 bis 20 km/h

Ausstattung

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • mindestens eine (helltönende) Klingel
  • Beleuchtung (Betrieb über „Dynamo“ möglich)

Rechte und Pflichten

  • Keine Pflicht für Führerschein, Helm oder Nummernschild
  • Benötigt gültige Versicherungsplakette zum Aufkleben (darüber sind die Fahrzeuge auch registriert). D.h. es gilt eine Versicherungspficht.
  • Die Mitnahme von weiteren Personen oder Anhängern ist nicht gestattet.
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist vorgesehen.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Es muss einzeln hintereinander gefahren werden, man darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.
  • Wer auf Radverkehrsfächen fährt, muss auf Radfahrer*innen Rücksicht nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anpassen sowie dem schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.
  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf reinen Gehwegen (und in Fußgängerzonen), haben Fußgänger*innen Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Hier darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

 

2. Wie hoch sind Kosten für eine Versicherung?

Die VCD Service GmbH und ihr Partner Die Bayerische haben folgendes im Angebot:

  • Günstige Prämie: schon ab 30,75 EUR pro Jahr. (Jahresprämie ab 23 Jahre: 30,75 EUR, unter 23 Jahre: 46,35 EUR*)
  • Auf Wunsch auch mit Teilkaskoversicherung (Jahresprämie ab 23 Jahre: 61,65 EUR mit Teilkasko, unter 23 Jahre: 79,35 EUR mit Teilkasko*). So sind Sie auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen versichert. In der Teilkasko gilt pro Schadenfall ein Selbstbehalt von 150 Euro.

Beachten Sie, dass der E-Scooter für den Einsatz im Straßenverkehr eine amtliche Betriebserlaubnis benötigt. Wichtig ist neben einer Brems- auch eine Beleuchtungsanlage.

Mehr Informationen gibt es hier!

3. Wie schnell dürfen die E-Scooter fahren und wo genau in der Stadt? Auch auf dem Fußgängerweg? Nur auf der Straße oder auf dem Radweg?

Es soll zwei Klassen von E-Scootern geben:

  1. 6 bis 11 km/h dürfen ab 12 Jahren
  2. 12 bis 20 km/h dürfen ab 14 Jahren und vorrangig auf Radwegen4 genutzt werden

Des Weiteren soll es noch eine Ausnahmeverordnung für E-Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange (E-Skateboards, Hoverboards oder One-Wheeler) unter 12 km/h auf Gehwegen geben als Testphase. Die Entscheidung steht noch aus.

4. Die emissionsfreien E-Scooter könnten dazu beitragen, den Autoverkehr in den Städten zu reduzieren und die Luft zu verbessern. Einige Start-Ups stehen schon bereit, um den Verleih von E-Scootern zu organisieren. Eine gute Idee?

Grundsätzlich begrüßt es der VCD, E-Scooter rechtssicher zuzulassen – ein Schritt, um die Verkehrswende umzusetzen und nachhaltige Mobilitätsoptionen zu schaffen. Außerdem haben E-Scooter großes Potenzial im Bereich der Multimodalität, sprich um gut vernetzt mit mehreren Verkehrsmittel von A nach B zu kommen. Auf kurzen Strecken in der Stadt wie auf dem Land können Elektrokleinstfahrzeuge bewirken, dass Menschen das Auto stehen lassen, da sich E-Scooter für den Weg zur Haltestelle anbieten. Ihre kompakte Bauweise erlaubt die Mitnahme in Bus und Bahn.

Vielerorts stoßen Fuß- und Radverkehrsanlagen jedoch jetzt schon an ihre Grenzen: durch ungenügende Breiten, schlechte Qualität und hohe Nutzerzahlen. Durch die Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge droht sich dieser Trend noch weiter zu verschärfen. Daher müssen unbedingt mehr Flächen und Mittel bereitgestellt werden für einen sicheren und leicht zugänglichen Rad- und Fußverkehr. Außerdem müssen Fußgänger*innen besonders geschützt werden.

5. Kritiker befürchten, dass es zu Interessenskonfikten mit anderen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrer*innen oder Fußgänger*innen kommt. Aus den USA wurden sogar zahlreiche Unflälle gemeldet. Was sagt der VCD zu der Kritik?

Nachhaltige Mobilitätsformen sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Um Interessenskonfikte zwischen E-Rollern, dem Fuß- und Radverkehr zu verringern, braucht es eine Umverteilung der Fläche in den Städten zu Gunsten von Fußgänger*innen, E-Roller- und Radfahrer*innen.

6. Welche Alternativen gibt es, um den Autoverkehr in den Städten zu reduzieren?

Die umweltverträglicheren Alternativen zum Autoverkehr müssen attraktiver werden. So braucht es als Leitbild die „Stadt der kurzen Wege“, also eine Mischnutzung der Quartiere. Arbeiten, wohnen, schlafen und ÖPNV-Knotenpunkte sollten über gute Fuß- und Radwege komfortabel und sicher zu erreichen sein. Gleichzeitig muss der eigene Pkw unattraktiver werden. Es braucht höhere Kosten fürs Parken sowie höhere Bußgelder für den Verstoß gesetzlicher Vorgaben (beispielsweise in Bezug auf Falschparken oder die Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen). Die in Deutschland viel zu niedrigen Bußgelder sollten dabei auf das Niveau des EU-Durchschnitts von 100 Euro angehoben werden, um auch tatsächlich einen Anreiz für Verhaltensänderungen zu setzen.

VCD-Forderungen

  1. Zulassung von nur einer Fahrzeugskategorie (und zwar wie ursprünglich geplant) 12-20 km/h. Diese können dann dem Radverkehr (und den entsprechenden Flächen) zugeordnet werden, da es sich um ähnliche Geschwindigkeiten handelt. Vorteil hier ist zudem die einfachere Kontrollmöglichkeit durch Polizei und Ordnungsamt.
  2. Nutzung frühestens ab 15 Jahren statt ab 12 bzw. 14 Jahren
  3. Keine Versicherungspflicht wie bei Radfahrern auch. Alles andere bedeutet einen zusätzlichen Aufwand und damit eine Hürde zur Nutzung.

Fußnoten

1 Basierend auf BMVI-Referenten-Entwurf, 26.2.19
2 wird technisch aktiv stabilisiert, so dass nicht der Fahrer die Balance hält
3 höchste Nutzleistung, die ein Motor in einem Zeitraum von 30 Minuten abgeben kann
4 verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit besonderen Vorschriften; sollen auf vorhandenen baulich angelegten Radwegen oder Radfahrstreifen fahren – nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden.

Quelle CC-Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Anika Meenken

ist Sprecherin für Radverkehr und Mobilitätsbildung beim VCD. Außerdem leitet sie das Projekt “DIY. Dein Mobilitätsprojekt”.

 

Fon 030/28 03 51-403
anika.meenken@vcd.org

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