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On-Demand-Ridesharing: Nur als Teil des ÖPNV eine Chance für die Verkehrswende

ÖPNV per Pkw oder Kleinbus, den Fahrgäste telefonisch oder per App anfordern, birgt Chancen und Gefahren gleichzeitig. Ohne einen angemessenen gesetzlichen Rahmen könnte Ridesharing mehr Verkehr verursachen und das bestehende Bus- und Bahnangebot ruinieren.

| ÖPNV

On-Demand-Ridesharing – oder ÖPNV auf Bestellung – ermöglicht es, Lücken im öffentlichen Nahverkehr zu schließen. Der Fahrdienst wird in der Regel mit Pkw oder Kleinbussen betrieben. Diese fahren nicht nach einem festen Fahrplan oder Routen. Die Fahrgäste rufen das Fahrzeug telefonisch oder per Smartphone-App und geben an, wohin sie gefahren werden möchten. Ein Algorithmus berechnet die optimale Route, um die Fahrgäste möglichst günstig an ihr Ziel zu bringen. Werden auch noch weitere Fahrgäste mit ähnlichen Wegen, die sonst einzeln gereist wären, im selben Fahrzeug befördert, spricht man von Pooling.

On-Demand-Ridesharing kann einen wesentlichen Beitrag für die Verkehrswende leisten. Dazu müssen jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend gesetzt, sämtliche Fahrten öffentlich angeboten (Pooling) und ein integriertes Angebot mit dem bestehenden Nahverkehr geschaffen werden. Ohne einen angemessenen Rahmen birgt Ridesharing die Gefahr, zu zusätzlichem Verkehr zu führen und das bestehende ÖPNV-Angebot zu ruinieren. Es braucht eine Marktöffnung mit Augenmaß.

Was sind On-Demand-Ridesharing- Dienste?

  • Die Fahrten sind nicht an einen Fahrplan oder eine Linie gebunden, i.d.R. aber an ein Gebiet. Die Abfahrtszeit, der Start und das Ziel richten sich nach den Wünschen der Fahrgäste (Individualisierung des ÖPNV).
  • Der Fahrdienst steht allen zur Verfügung und ist damit öffentlicher Verkehr.
  • Der Fahrdienst wird mit Pkw oder Kleinbussen umgesetzt.
  • Die Fahrt kann spontan bzw. kurzfristig angetreten werden (On-Demand).
  • Die Kommunikation und Abrechnung zwischen Fahrgast und Fahrdienst erfolgt i.d.R. via Smartphone-App.
  • Fahrten können in gepoolten Fahrten stattfinden. Das bedeutet, verschiedene Fahrgäste fahren zeitweise im selben Fahrzeug auf einer gemeinsamer Route.
  • Zu den in Deutschland bekannten Anbietern zählen beispielsweise: CleverShuttle (DB AG, Daimler) in Berlin, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart, Dresden und Frankfurt a. M., ioki (DB AG) in Wittlich, Frankfurt und Hamburg, Allygator (door2door) und Berlkönig (BVG, Via, Daimler) in Berlin, SBB Flex (SBB, Daimler-Tochter Moovel on-demand) in Stuttgart, Moia (Volkswagen) in Hamburg und Hannover, IsarTiger (door2door, MVG) in München und myBUS (DVG) in Duisburg. Die weltweiten Marktführer Uber und Lyft sind derzeit nur eingeschränkt in Deutschland tätig.

Chancen und Risiken

Die Chance besteht in einer Erweiterung des bestehenden liniengebunden ÖPNV. Für Menschen außerhalb der Städte stellt der bestehende Nahverkehr bis heute oft keine ernsthafte Alternative zum eigenen Auto dar. On-Demand-Ridesharing ersetzt dabei nicht den Linienbus, sondern teilt sich mit ihm die Versorgung mit Verkehrsangeboten. Der Linienbus bedient vor allem wichtige und stark frequentierte Hauptlinien, während On-Demand-Ridesharing Lücken im Angebot schließt oder eine kostensparsame Abdeckung in verkehrsarmen Zeiten ermöglicht. Dabei kann Ridesharing als Zubringer zu diesen Hauptlinien, als Zubringer zu Bahnstationen oder auch mit einer Tür-zu-Tür-Bedienung funktionieren.

Die schlechten Erfahrungen, insbesondere aus den USA, müssen wachsam machen. Sie zeigen, dass Ridesharing nicht gleich Ridesharing ist. Es kann auch zu zusätzlichem Verkehr und einer Kannibalisierung des ÖPNV führen. Das ist kein Beitrag zur Verkehrswende.

Für ein Ridesharing im Dienste der Verkehrswende

Ein On-Demand-Ridesharing, das im Sinne der Verkehrswende den ÖPNV sinnvoll ergänzt, sieht so aus:

  • Der Aufgabenträger des ÖPNV beschreibt und vergibt die Leistungen, die mit On-Demand-Ridesharing erbracht werden sollen, definiert die Bedienungsstandards im Nahverkehrsplan und sorgt für eine fahrgastfreundliche Abstimmung mit dem bestehenden Bus- und Bahnangebot. So behalten Länder und Kommunen die Planungshoheit.
  • On-Demand-Ridesharing-Dienste bieten ausschließlich Pooling-Fahrten an, um eine möglichst kostengünstige und ökologisch nachhaltige Nutzung der Fahrzeuge zu gewährleisten.
  • On-Demand-Ridesharing muss in den Tarif und in die Fahrgastinformation des ÖPNV integriert werden.
  • Das Bedienungsgebiet ist beschränkt auf die durch den ÖPNV unzureichend bedienten Gebiete, wie man sie in vielen ländlichen Regionen findet. Im Großraum von Städten agiert On-Demand-Ridesharing im Zu- und Abgang zu leistungsstarken ÖV-Haltepunkten oder in Schwachlastzeiten und in Gebieten, die mit dem ÖPNV nicht zufriedenstellen bedient werden können.
  • Durch den Anspruch, eine Versorgung in unzureichend mit dem ÖPNV erschlossenen Gebieten zu leisten, ist eine Eigenwirtschaftlichkeit der Dienste nicht immer möglich. Eine Bestellung durch Aufgabenträger ist daher möglich.
  • Die Anforderungen an das Fahrpersonal müssen analog zum Taxi gestaltet werden.
  • Ergänzend sollen auch Ridesharing-Dienste einen barrierefreien Zugang ermöglichen und mit emissionsfreien Fahrzeugen umgesetzt werden. Diese können mittelfristig auch fahrerlos sein, wenn die Dienste dadurch klimaverträglicher und wirtschaftlicher werden.

Das Personenbeförderungsgesetz bedarf einer Modernisierung

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist aktuell nicht auf derartige Dienste eingestellt. Es bedarf einer Modernisierung. Unnötige Hürden für On-Demand-Ridesharing müssen beseitigt und staatliche Steuerungsmöglichkeiten gesichert werden, um einen Einsatz im Sinne der Verkehrswende zu ermöglichen. Eine uneingeschränkte Marktliberalisierung ist nicht zielführend.

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