Der Routenplaner in der Hosentasche erleichtert und ermöglicht intermodales Verkehrsverhalten.

OpenData - Digitalisierung für den Fahrgast

OpenData im öffentlichen Verkehr ist Digitalisierung im Dienste des Fahrgastes

Offene Daten im öffentlichen Verkehr sind die Basis für eine Vernetzung der Informationen über die Verbundgrenzen hinweg. Sie ermöglichen multi- und intermodale Datenportale, einschließlich des nicht fahrplangebundenen Verkehrs wie Car- und Bikesharing, Mitnahmedienste oder den Fußverkehr. Intermodale Routenauskünfte werden so erst ermöglicht.

| Digitalisierung ÖPNV

OpenData erleichtert es Verkehrsunternehmen und Auskunftsdiensten außerhalb des ÖV auch öffentliche Verkehrsmittel zu integrieren. Der Wettbewerb in der Entwicklerszene lässt vielfältige und hochwertige Apps entstehen, die sehr populär sind. Aber auch Nischenanwendungen werden programmiert. Zum Beispiel, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einzugehen oder um multimodale Auskünftte für Verkehrsmittel verschiedenster Anbieter auf einer multimodalen Platform zu ermöglichen. Ein Verkehrsverbund/-betrieb allein kann unmöglich die heterogenen Informationsbedürfnisse der Fahrgäste umfassend bedienen.

Der VCD begrüßt die zunehmende Verbreitung von OpenData im öffentlichen Verkehr. Die Mobilität der Fahrgäste und all jener Menschen, die multimodal reisen, kann durch den verbesserten Informationsfluss entscheidend gestärkt und vereinfacht werden.

Der VCD fordert Verkehrsunternehmen, Verbünde und Infrastrukturbetreiber auf, die vorhandenen Daten zu Fahrplänen (GTSF-Format), Echtzeitverkehrsinformationen und dem Streckennetz einschließlich Haltestellen ohne Einschränkungen in einer OpenData-Lizenz online kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Freie Daten per Gesetz

Das 2017 in Kraft getretene OpenData-Gesetz der Bundesregierung führt in die richtige Richtung. Zukünftig sollte das Gesetz in seiner Verbindlichkeit gestärkt und in seinem Geltungsbereich ausgeweitet werden. Aktuell betrifft es lediglich Bundesbehörden. Mit einer Ausweitung auf Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden (bspw. Verkehrsverbünde), ließe sich dem OpenData-Gedanken besser Rechnung tragen. Gleiches gilt für die nachgeordneten OpenData-Gesetze der Länder.

Das OpenData-Gesetz gilt in seiner jetzigen Form nur für Bundesbehörden und nicht für Unternehmen, die zu 100 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Damit gilt es weder für die Deutsche Bahn AG noch die Verkehrsverbünde. Auf freiwilliger Basis stellen aktuell nur wenige Gesellschaften wie VBB und VRN Daten unter einer OpenData-Lizenz zur Verfügung.

Länder wie die Schweiz, die Niederlande, Frankreich und Estland stellen bereits heute national integrierte Fahrplandaten des ÖV unter einer OpenData-Lizenz zur Verfügung. Die Schweiz stellt seit 2017 sogar Realtime-Daten auf diese Weise bereit.

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