Rückblick

VCD Online-Diskussion zum Bundesmobilitätsgesetz

Unter dem Motto „Fortschritt wagen - Zukunft gestalten“ haben wir am 10. Februar 2022 auf unserer Online-Diskussion unseren Gesetzesvorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgestellt und auf einer spannenden Panel-Runde mit Bundestagsabgeordneten die Umsetzung diskutiert.

| Bundesmobilitätsgesetz

In ihrem Grußwort betonte die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann, dass ein Bundesmobilitätsgesetz überfällig sei. Es biete die nötige Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende und integrierte Verkehrsplanung und Finanzierung, die gesellschaftliche Ziele verankert und den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Dr. Jan Werner aus dem wissenschaftlichen Beirat des VCD und maßgeblicher juristischer Kopf des Projektteams betonte in seinem Impuls die Notwendigkeit für ein Bundesmobilitätsgesetz. Er machte deutlich, dass langfristige Maßnahmen wie neue Schieneninfrastruktur jetzt auf den Weg gebracht werden müssten. Darum sei es wichtig, die Maßnahmen im Bundesmobilitätsplan zu beschließen und auch deren Finanzierung sicherzustellen, die in den kommenden fünf Jahren planerisch umgesetzt werden müssen. Außerdem verschaffe das Bundesmobilitätsgesetz auch Ländern und Kommunen einen größeren Handlungsspielraum für die Umsetzung der Verkehrswende vor Ort.

Welche Inhalte das Bundemobilitätsgesetz regelt und welche Änderungen im bestehenden Verkehrsrecht notwendig sind, erläuterten die beiden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes von der Universität Frankfurt und Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau. Diese haben den Gesetzesvorschlag sowie zwei Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmobilitätsgesetzes sowie zur Umsetzung des Deutschlandtakts aus Perspektive des EU-Rechts im Auftrag des VCD verfasst. Sie betonten, dass der Bund ein solches Gesetz nicht nur erlassen kann, sondern dass es auch verfassungsrechtlich geboten sei, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Änderungen sieht das Bundesmobilitätsgesetz vor allem im Straßenverkehrsrecht und im Eisenbahnrecht vor. Vor allem für den geplanten Deutschlandtakt im Bahnverkehr seien umfangreiche Änderungen nötig, für die das Bundesmobilitätsgesetz die passenden Lösungen liefert und mehr Transparenz schaffe. Das Fazit der beiden Professoren lautet: der Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz ist ein Angebot an die Politik, das den Koalitionsvertrag umsetzt und die dort noch offenen Lücken schließe. Zudem erfülle er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zum Klimaschutz von März 2021.

Wie die politische Umsetzung eines Bundesmobilitätsgesetzes gelingen kann, darüber diskutierten die Bundestagsabgeordneten Mathias Stein (stellvertretender verkehrspolitischer Sprecher der SPD) und Susanne Menge (Mitglied des Verkehrsausschusses von Bündnis 90/Die Grünen) mit Dr. Axel Friedrich (Internationaler Verkehrsberater und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des VCD).

„Große Ideen brauchen mutige Schritte - es ist Zeit für ein Bundesmobilitätsgesetz!“

Carolin Ritter, VCD-Bundesgeschäftsführerin

Zitat Susanne Menge
Zitat Georg Hermes
Zitat Jan Werner
Zitat Urs Kramer
Zitat Mathias Stein

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher des VCD
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org
Michael Müller-Görnert auf Twitter

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