Standpunkt des VCD zum Modell der CO2-Bepreisung der Bundesregierung
Mit dem in dem im Herbst 2019 verabschiedeten Klimaschutzpaket ist beschlossen, in Deutschland eine CO2-Bepreisung im Rahmen eines nationalen Emissionshandels einzuführen. Dies wird in der politischen Diskussion als ein wichtiges Instrument hervorgehoben, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu reduzieren.
Ab 2021 müssen Kraftstoff- und Heizöllieferanten CO2-Zertifikate erwerben. Der Einstiegspreis liegt bei 10 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro pro Tonne ansteigen. Damit verteuern sich Diesel und Benzin anfangs um rund 3 Cent pro Liter. Das ist weniger als die täglichen Preisschwankungen an der Tankstelle und bedeutet für eine*n Durchschnittsautofahrer*in etwa 20 Euro zusätzliche Kosten im Jahr. Die Ansätze der Bundesregierung, die CO2-Bepreisung auszugestalten, sind damit viel zu lasch, um den Klimazielen mit großen Schritten näher zu kommen.
Heutige Entlastungsmaßnahmen nicht zielführend
Um Haushalte mit hohen Pendelstrecken zu entlasten, erhöht die Bundesregierung im Gegenzug die bestehende Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent. Dies wirkt sich mindernd auf die Höhe der Einkommenssteuer aus. Da die Entfernungspauschale nicht einkommensunabhängig angelegt ist, profitieren Bezieher*innen höherer Einkommen aufgrund ihres höheren Steuersatzes in besonderem Maße. Gering verdienende Haushalte zahlen meist nur wenig bis gar keine Steuern. Ihnen nutzt die Entfernungspauschale fast überhaupt nicht. Um dem stückweise entgegen zu kommen, wurde nun beschlossen, ein Mobilitätsgeld einzuführen. Das Problem, dass die höhere Entfernungspauschale die Lenkungswirkung der minimalen Mehrbelastung der CO2-Bepreisung vollständig auffrisst, ist damit jedoch nicht gelöst.
Bepreisung höher ansetzen
Der VCD sieht in einem anderen Ansatz ein deutlich höheres Potenzial – für den Klimaschutz und für eine sozial gerechte Ausgestaltung: Es ist wesentlich einfacher und unbürokratischer eine CO2-Abgabe direkt an der bestehenden Energiesteuer anzusetzen. Gleichzeitig braucht es einen deutlich höheren Einstiegspreis, um eine Lenkungswirkung zu erzielen. Der VCD spricht sich für einen CO2-Preis von 50 Euro pro Tonne aus, der langfristig auf 180 Euro ansteigt. Damit wird ein klares Preissignal für mehr Klimaschutz gesetzt. Zum anderen braucht es eine kluge Rückverteilung der Einnahmen, um Härtefälle zu vermeiden.
Mix der Rückzahlung
Eine sozial gerechte Rückverteilung gelingt am besten über eine Kombination verschiedener Maßnahmen, die sich an den Vorschlägen der Agora Verkehrswende orientieren:
- Einkommensunabhängige Klimaprämie pro Kopf in Höhe von 100€
- Absenken der Stromsteuer von 2,05ct/KWh auf 0,1ct/kWh und damit auf die Höhe des europäischen Mindeststeuersatzes
- Einrichten eines Ausgleichsfonds für besondere Härtefälle.
- Ersetzen der Entfernungspauschale durch ein einkommensunabhängiges pauschal ausgezahltes Mobilitätsgeld.
In der Diskussion um eine sozial-verträgliche Ausgestaltung der CO2-Steuer darf letztlich nicht das ursprüngliche Ziel dieses Instruments aus dem Blick geraten: Neben der Rückzahlung an die Bürger*innen muss ein Teil des eingenommenen Geldes auch in den Ausbau der klimaschonenden Mobilität investiert werden, um die Infrastruktur für Bahn, Bus und Rad auszubauen. Solange Menschen vor ihrer Haustür keine attraktiven Alternativen zum privaten Pkw vorfinden, werden sie auch nicht auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Demnach kann das Instrument eines CO2-Preises nur Teil eines Gesamtprogramms sein.
Michael Müller-Görnert
ist Verkehrspolitischer Sprecher des VCD und beschäftigt sich mit den Themen Klima, Luft und Auto.
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