Tschüss Elterntaxi - Hallo VCD Mobifibel

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Mit Ihrer Spende machen Sie sich stark für eine Mobilität für Menschen. Sie unterstützen damit unsere Arbeit für lebenswerte Städte und Dörfer, mehr Platz und Sicherheit für Fußgängerinnen und Fahrradfahrer, saubere Luft und weniger Lärm, komfortablen, sicheren und bezahlbaren Öffentlichen Verkehr. Ihre Spende wird dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

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Hinweise zum Spenden

Danke, dass Sie die Arbeit des VCD mit Ihrer Spende unterstützen! Wir haben für Sie alle Informationen zum Thema Spenden zusammengestellt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Alle Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite.

Fragen und Antworten zum Spenden

Ihre Spendenbescheinigung

Alle Spender*innen, die uns im Laufe eines Jahres über 300 Euro zukommen lassen, erhalten im Februar des Folgejahres automatisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Spendenbescheinigungen für Zuwendungen bis 300 Euro aus.

Fordern Sie hier Ihre Spendenbescheinigung an.

Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen: Das müssen Sie beachten

Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an den VCD ohne Zuwendungsbescheinigung steuerlich geltend machen

Beträge bis 300 Euro können Sie ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug, auf dem Ihre Spende oder Ihr Mitgliedsbeitrag an den VCD aufgeführt ist, sowie den Freistellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) von uns. Dieser Text steht auf dem Einzahlungsbeleg Ihrer Zuwendung. Sie haben auch die Möglichkeit, den Freistellungstext unten auszudrucken und gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen.

Hier finden Sie den Freistellungstext zum Download.

Freistellungstext zum Einreichen beim Finanzamt

  • Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Berlin, ist wegen Förderung des Umweltschutzes nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, 14057 Berlin, StNr. 27/680/69223, vom 14.12.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Umweltschutzes (im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 EStDV – Abschnitt A Nr. 5) verwandt wird.

  • Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

  • Bis 300 Euro gilt diese Quittung zusammen mit dem Bankauszug als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge). Für Spenden über 300 Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist.

Weitere Spendenformen

Fragen zum Thema Spenden?

Rainer Hauck

Referent Fundraising/Drittmittelbeauftragter
Fon 030/28 03 51-44
rainer.hauck@vcd.org

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