Autobahngesellschaft: Grundgesetz muss ernst genommen werden.

Der VCD kritisiert unwürdiges Gezerre um die Autobahngesellschaft. Autobahnen müssen sich am Allgemeinwohl ausrichten und dürfen nicht zum Spielball privater Gewinninteressen werden. Privatisierungen müssen daher per Gesetz ausgeschlossen werden.

Berlin, 8. Dezember 2016. Dass eine Autobahngesellschaft kommen muss, damit Planung, Finanzierung, Betrieb und Erhalt der Bundesfernstraßen transparenter und effizienter ablaufen können, darüber sind sich inzwischen Bund und Länder einig. Doch über die Form der Gesellschaft wird seit gut einem Jahr gestritten. Morgen nun soll das Bundeskabinett über den Entwurf eines dafür nötigen Gesetzespaketes abstimmen, das auch eine Grundgesetzänderung enthält. Die vorgesehene Bestimmung im Grundgesetz ist dabei eindeutig. Danach ist der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Das Eigentum ist unveräußerlich.

Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert das unwürdige Gezerre, diesen Anspruch durch Interpretationen des Begleitgesetzes auszuhebeln und fordert die das Bundeskabinett auf, den Entwurf am morgigen Freitag zurück an die zuständigen Ministerien zu überweisen. Die Bundesfernstraßen und damit auch Autobahnen, müssen zu 100 Prozent im öffentlichen Eigentum sein und bleiben, private Investoren sind gesetzlich auszuschließen.

Wasilis von Rauch, VCD-Bundesvorsitzender: „Wenn es jetzt in einem Gutachten heißt, dass über das Begleitgesetz den Privatisierungen eine Tür offen gelassen wird, dann muss dieses Gesetz so geändert werden, dass Tricksereien von Beginn an eindeutig unterbunden werden. Dies kann durch ein klares gesetzliches Verbot der Durchführung von ÖPP-Projekten durch die Autobahngesellschaft geschehen. Das ist elementar. Denn die Straßeninfrastruktur darf nicht zum Anlageprojekt für Versicherungen und Banken werden.“

Da mit Privatisierungen immer ein Renditedruck verbunden ist, der letztlich die Steuerzahler belasten würde, fordert der VCD: Es muss klargestellt werden, dass die Infrastruktur- bzw. Autobahngesellschaft auch in der Hand des Bundes, keine Töchter gründen darf, die privates Kapital annehmen, Private am Netzausbau bzw. -erhalt beteiligen oder Teile der Autobahn an Konzessionäre vergeben.

Für Rückfragen: Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin • Fon 030/280351-12 • <link>presse@vcd.org

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