„Mit Brandenburg hat ein weiteres, großes Flächenland ein Mobilitätsgesetz verabschiedet und darin den Vorrang für Bus, Bahn und Rad verankert. Berlin hatte als erstes Bundesland bereits 2018 ein Mobilitätsgesetz umgesetzt, Hessen und Nordrhein-Westfalen zogen nach. Doch es braucht endlich einen bundesweiten Rahmen. Denn die meisten Regelungen zum Straßenverkehrsrecht oder zu Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen gibt der Bund vor – und der orientiert sich bislang nicht an Nachhaltigkeitszielen. Der VCD hat bereits einen eigenen Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgelegt und zeigt, wie es besser gehen könnte.
Der Vorschlag des VCD setzt vor allem in der Bundesverkehrswegeplanung Ziele für Klima- und Gesundheitsschutz, Daseinsvorsorge und Verkehrssicherheit. Das Verkehrsministerium diskutiert derzeit im Rahmen des laufenden Infrastrukturdialogs Maßnahmen für einen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040. Die Initiativen aus den Bundesländern und das Bundesmobilitätsgesetz sollten hier der Gradmesser sein.
Zuvor ist jedoch die Reform des Straßenverkehrsrechts fällig, Bund und Länder müssen sich jetzt im Vermittlungsausschuss einigen. Nur mit einem geänderten Straßenverkehrsgesetz erhalten Kommunen den Spielraum, um Klimaschutz und Verkehrssicherheit durchzusetzen, nur so lassen sich die Mobilitätsgesetze der Länder mit Leben füllen.
Klar ist: Erst wenn die Bundesregierung den passenden Rechtsrahmen für unsere Mobilität schafft, kann es gelingen, eine nachhaltige Mobilität überall und für alle zu gewährleisten, den Verkehr auf Klimakurs zu bringen und die Zahl der Verkehrsopfer deutlich zu senken.“
Zum Hintergrund: Das Brandenburger Mobilitätsgesetz sieht vor, dass bis 2030 alle Brandenburgerinnen und Brandenburger mit dem Umweltverbund statt dem Auto unterwegs sein können. Statt auf den weiteren Straßenneubau zu setzen, will das Land den ÖPNV ausbauen und hat dafür Mindestbedienstandards definiert. Darüber hinaus soll ein landesweites Radverkehrsnetz den Umstieg aufs Rad fördern. Außerdem verankert das Gesetz die Vision Zero, also null Verkehrstote und Schwerverletzte im Verkehr. Und schließlich soll die Verkehrssicherheit von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs haben.