Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Die anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Diesel-Fahrverbote scheint bereits politische Wirkung zu erzielen. Laut Staatssekretär Barthle könnten künftig streckenbezogene Fahrverbote selbst dann ausgesprochen werden, wenn sie nicht in den Luftreinhalteplänen der Kommunen enthalten sind. Eine Regelung dafür in der Straßenverkehrs-Ordnung zu schaffen ist zwar positiv, doch kleinräumige Fahrverbote verlagern das Problem der Luftbelastung. Klar ist: Ob es um streckenbezogene Regelungen oder um Fahrverbote in Umweltzonen geht, die Bundesregierung muss die blaue Plakette einführen. Mit ihr können unterschiedliche Regelungen je nach Kommune verhindert und schmutzigen Dieselfahrzeugen gezielt die Fahrt in Gebiete mit hoher Schadstoffbelastung verwehrt werden. Von der blauen Plakette und der überfälligen Hardwarenachrüstung von Diesel-Pkw auf Kosten der Autoindustrie ist in dem Schreiben des Staatssekretärs jedoch keine Rede.
Trotz des Einlenkens der Bundesregierung darf sich das Bundesverwaltungsgericht nicht davon abbringen lassen, auch nach der aktuellen Rechtslage Fahrverbote zu ermöglichen. Die Einlassung der geschäftsführenden Bundesregierung kommt viel zu spät und ist für die kommende Bundesregierung nicht bindend. Bislang ließ die GroKo keinen Zweifel daran, dass sie Fahrverbote verhindern will und hat dies auch im Koalitionsvertrag verankert. Jetzt, so spät und von einem Staatssekretär in die Welt gesetzt, bleibt unklar, ob es sich bei der möglichen Neuregelung um eine Nebelkerze oder um eine späte Einsicht in das Unvermeidliche handelt.“
Pressekontakt:
Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD • Mobil: 0171-8824449 • <link>gerd.lottsiepen@vcd.org bzw. Almut Gaude • VCD-Pressestelle • Mobil: 0171-6052409 • <link>presse@vcd.org • <link http: www.vcd.org>www.vcd.org