Bundesverfassungsgericht bestätigt: Luftverkehrsteuer ist rechtens
Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in der 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer keine verfassungsrechtlichen Bedenken sieht. Das Gericht bestätigte damit ein früheres Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Geklagt hatte jetzt das Land Rheinland-Pfalz, das neben rechtlichen Aspekten zusätzlich wirtschaftliche Gründe ins Feld führte.
Monika Ganseforth, Mitglied des VCD-Bundesvorstandes: „Das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sehr wichtig, denn die Luftverkehrsteuer stellt derzeit das einzige Steuerinstrument für den klimaschädlichsten Verkehrsträger dar. Die Steuer setzt Anreize zur Verlagerung von Reisen aus der Luft zurück auf den Boden. Wenn sich zusätzlich Flugbewegungen auf weniger Standorte konzentrieren, verringert dies auch die Zahl der vom Fluglärm Betroffenen. Nicht zu vergessen, die Steuer leistet einen – wenn auch nur kleinen – Beitrag zum Abbau der erheblichen Subventionen im Luftverkehr.“
Seit 1990 haben sich die CO2-Emissionen des Flugverkehrs in Deutschland nahezu verdoppelt und ein weiteres Wachstum wird erwartet. Dies konterkariert die Klimaziele nicht nur Deutschlands, sondern auch der EU. Daher ist es konsequent, dass der Flugverkehr für seine externen Kosten aufkommt. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer belaufen sich aktuell auf knapp eine Milliarde Euro. Dem stehen allerdings Subventionen in Höhe von 10,4 Mrd. Euro jährlich gegenüber, denn Fluggesellschaften zahlen weder Energiesteuer auf Kerosin noch Mehrwertsteuer auf internationale Flüge.
Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim VCD: „Erst im Oktober erteilte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel der Abschaffung der Luftverkehrsteuer eine klare Absage. Auch das Finanzministerium sieht keinen Anlass dazu und betont, die Steuer beeinflusse die Herausforderungen der Luftfahrtbranche nicht ausschlaggebend. Das heutige Urteil sollten die Bundespolitiker daher zum Anlass nehmen, die Luftverkehrsteuer im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz zukunftsgerichtet weiter zu entwickeln, so dass sich die Wirkung der Steuer voll entfalten kann.“
Die Luftfahrtindustrie muss wiederum das Urteil anerkennen und endlich aufhören zu behaupten, dass die Luftverkehrsteuer zur Abwanderung von Passagieren zu ausländischen Flughäfen oder zu Arbeitsplatzverlusten bei den Luftfahrt-Unternehmen führt. Diese Jammerargumente sind mehrfach widerlegt. Unter anderem durch die Studie von Prof. Dr. Friedrich Thießen von der Technischen Universität Chemnitz. Diese kommt zum Schluss, dass Einführung der Luftverkehrsteuer die Entwicklung der Branche nicht nachhaltig negativ beeinflusst.
Link zur Studie zur Wirkung der Luftverkehrsteuer von Prof. Dr. Friedrich Thießen, Technische Universität Chemnitz: <link http: bfdw.de le42m>bfdw.de/le42m sowie <link http: bit.ly>bit.ly/1gZy2L5
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