Bundesverfassungsgericht bestätigt: Luftverkehrsteuer ist verfassungskonform
Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das heutige Verhandlungsergebnis des Bundesverfassungsgerichts, das in der 2011 eingeführten Luftverkehrsteuer keine verfassungsrechtlichen Bedenken sieht. Das Gericht bestätigte damit ein früheres Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz, das neben rechtlichen Aspekten zusätzlich wirtschaftliche Gründe ins Feld führte.
Monika Ganseforth, Mitglied des VCD-Bundesvorstandes: „Die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts ist sehr wichtig, denn die Luftverkehrsteuer stellt derzeit das einzige Steuerinstrument für den klimaschädlichsten Verkehrsträger dar. Die Steuer setzt Anreize zur Verlagerung von Reisen aus der Luft zurück auf den Boden. Wenn sich zusätzlich die Flugbewegungen auf weniger Standorte konzentrieren, verringert dies auch die Zahl der vom Fluglärm Betroffenen. Nicht zu vergessen, die Steuer leistet – wenn auch nur einen kleinen – Beitrag zum Abbau der Subventionen im Luftverkehr.“
Seit 1990 haben sich die CO2-Emissionen des Flugverkehrs in Deutschland nahezu verdoppelt und die prognostizierten Wachstumsraten lassen für die Zukunft keinen Rückgang erwarten. Dies konterkariert die Klimaziele nicht nur Deutschlands, sondern auch der EU. Daher ist es konsequent, dass der Flugverkehr für seine externen Kosten aufkommt. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer belaufen sich aktuell auf knapp eine Milliarde Euro. Dem stehen allerdings Subventionen in Höhe von 10,4 Mrd. Euro jährlich gegenüber, denn Fluggesellschaften zahlen weder Energiesteuer auf Kerosin noch Mehrwertsteuer auf internationale Flüge. Die Luftverkehrsteuer reicht somit nicht aus, um die durch den Flugverkehr verursachten Klimaschäden auszugleichen, zumal der Europäische Emissionshandel kaum noch einen Effekt hat.
Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim VCD: „Die Politik sollte bereits die heutige Beurteilung offensiv aufgreifen und die Luftverkehrsteuer weiterentwickeln, so dass sich ihre Wirkung voll entfalten kann, anstatt sich von den Lobbyisten der Wirtschaft bremsen zu lassen. Auch die Bürger stehen hinter einer höheren Luftverkehrsteuer, um die Privilegien des Flugverkehrs abzubauen.“ Dies hat eine repräsentative Umfrage durch TNS Emnid im Auftrag von VCD und dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) zu Beginn des Jahres ergeben. Demnach fordern 70 Prozent der Bundesbürger von der Bundesregierung, sich stärker für den Subventionsabbau einzusetzen.
Die Behauptung der Steuergegner, dass die Luftverkehrsteuer zur Abwanderung von Passagieren zu ausländischen Flughäfen oder zu Arbeitsplatzverlusten bei den Luftfahrt-Unternehmen führt, kann ebenfalls klar widerlegt werden. So bestätigt die aktuelle Studie von Prof. Dr. Friedrich Thießen von der Technischen Universität Chemnitz eindeutig, was das Bundesfinanzministerium in den Jahren 2011 und 2012 bereits feststellte: Die Einführung der Luftverkehrsteuer hat die Entwicklung der Branche nicht nachhaltig negativ beeinflusst.
Die Ergebnisse der EMNID-Befragung finden Sie unter <link http: bit.ly>bit.ly/1lAScfL
Studie zur Wirkung der Luftverkehrsteuer von Prof. Dr. Friedrich Thießen von der Technischen Universität Chemnitz: <link http: bfdw.de le42m>bfdw.de/le42m sowie <link http: bit.ly>bit.ly/1gZy2L5
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