Bundesverfassungsgericht: Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) gefordert, die Entfernungspauschale mittelfristig komplett abzuschaffen. Die Pendlerpauschale stelle grundsätzlich eine ökologisch fatale und höchst unsoziale Steuersubvention dar, so der VCD. Seit Anfang 2007 sind die ersten 20 Fahrtkilometer zum Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich absetzbar, ab dem 21. Kilometer gibt es 30 Cent. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstößt die von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossene Kürzung der Entfernungspauschale gegen den Gleichheitsgrundsatz. Mit dem heutigen Urteil droht nun die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer eingeführt zu werden.
Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: „Die Bundesregierung darf die alte Pendlerpauschale auf gar keinen Fall wieder einführen. Die Entfernungspauschale führt zu mehr Autoverkehr, erhöhtem Flächenverbrauch und zunehmender Zersiedelung. Und sie ist höchst ungerecht, da sie vor allem Besserverdienende begünstigt. Diese profitieren wegen ihres höheren Einkom¬menssteuersatzes überproportional von den Abzugsmöglichkeiten. Menschen mit geringem Einkommen oder kurzen Arbeitswegen hilft die Pendlerpauschale kein Stück weiter.“
Laut VCD habe die Entfernungspauschale – insbesondere in Kombination mit der inzwischen abgeschafften Eigenheimzulage – als regelrechte Zersiedlungsprämie gewirkt. Sie habe über Jahre einen Anreiz für weite Arbeitswege gegeben. Mehr Verkehr verursache jedoch Umwelt- und Klimaschäden ebenso wie gesundheitliche Beeinträchtgungen durch Lärm, Schadstoffe und Unfälle. Dies belaste die öffentlichen Kassen.
Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Die Pendlerpauschale ist unzeitgemäß und kontraproduktiv. Sie verhindert verkehrsvermeidendes Verhalten sowie zukunftsfähige Siedlungs¬strukturen und verschärft damit langfristig die Kosten- und Klimafalle einer autofixierten Mobilitätskultur. Deswegen muss die Bundesregierung die Pauschale mittelfristig ganz abschaffen. Eine Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages sowie Lohnzusatzleistungen für Geringverdienende mit weitem Arbeitsweg sind bessere Alternativen.“
Statt umweltschädlicher Steuer¬subventionen für Besserverdienende werde eine Steuerpolitik benötigt, die den sparsamen Umgang mit Energie belohne. Angesichts mittelfristig wieder ansteigender Ölpreise bräuchten Arbeitnehmer zunehmend eine bezahlbare Alternativen zum Auto. Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Rad müssten angesichts des Klimawandels an erster Stelle stehen.
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