DB-Infrastrukturgesellschaft InfraGO: Folgen für das Gemeinwohl bleiben offen
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn wird heute voraussichtlich die Gründung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte der DB beschließen. In ihr werden die DB Netz und DB Station & Services zusammengefügt. Sie soll zum 01. Januar 2024 starten. „Wie hierdurch ein gemeinwohlorientierter, transparenter Aus- und -neubau der Schieneninfrastruktur erfolgen und erleichtert werden soll, bleibt ein Geheimnis“ so Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD.
Gemäß dem Beschluss soll die DB-Holding gegenüber der neuen Infrastrukturgesellschaft weisungsberechtigt sein. Dem Aufsichtsrat der InfraGO bleibt es jedoch vorbehalten, die Anordnungen zurückzuweisen. „Das ist keine transparente, direkte politische Steuerung der InfraGO“, kritisiert Haarmann. „Damit wird die Kontrolle der DB über die Infrastruktur beibehalten und auch die Gewinnabführung nicht abgeschafft, sondern lediglich eingeschränkt. Eine unabhängige InfraGO sieht anders aus.“ Damit die InfraGO gemeinwohlorientiert agieren kann, müssten aus Sicht des VCD drei wesentliche Kriterien erfüllt werden:
- Die gewählte Rechtsform muss zum Ziel der Gemeinwohlorientierung passen. Eine privatwirtschaftliche AG, die Gewinne erwirtschaftet, ist dafür ungeeignet.
- Die Festlegung und Einhaltung der Kriterien für das Gemeinwohl müssen von einer unabhängigen Instanz kontrolliert werden. Das können Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Fachpersonal vom BMDV und anderen Nutzer*innen der Infrastruktur sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sein, wie z.B. Fahrgastverbände, aber kein privatwirtschaftlich organisierter Konzern wie die DB.
- Die Finanzströme der InfraGO müssen so transparent sein, dass die Kontrollinstanz und die Öffentlichkeit jederzeit nachvollziehen können, ob die vom Parlament bewilligten Mittel vollumfänglich und effizient für Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur ausgegeben wurden. Das ist bei der Integration in einen großen Konzern wie die DB nicht gewährleistet
Allein die juristische Fusion der zwei DB Konzerngesellschaften unter Beibehaltung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge erfüllen die genannten Kriterien aus Sicht des VCD nicht. „Es bleibt zu hoffen, dass dem Formelkompromiss der Koalition: Gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft, aber unter dem Dach der DB weitere Schritte folgen, die für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und damit für die Fahrgäste und den Güterverkehr deutliche Vorteile hinsichtlich Transparenz und Steuerung bringen“, resümiert Haarmann.