Deckmantel Klimaschutz: Kabinett will Konjunkturprogramm für PS-strotzende Luxuslimousinen auflegen und E-Räder außen vor lassen.

Am Mittwoch will das Kabinett Steuererleichterung für Elektro-Dienstwagen beschließen. VCD kritisiert die geplante Förderung von Plug-In-Hybriden als umweltschädlich und unsozial. Privat genutzte Luxus-Dienstwagen für 60000 Euro mit Verbrennungs- und zusätzlichem Elektromotor sollen auf Kosten der Steuerzahler künftig für 120 Euro im Monat zu haben sein. Steuererleichterung für E-Räder ist nicht vorgesehen.

Berlin, 31. Juli 2018. Die Neuregelung zur Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge versteckt sich in einem Gesetzespaket mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Der Entwurf, der am morgigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, liegt dem ökologischen Verkehrsclub VCD vor. Der VCD kritisiert scharf, dass solch weitreichende Gesetzesänderungen mitten in der Sommerpause von einem Urlaubskabinett auf den Weg gebracht werden. Der Wandel hin zu weniger und umweltfreundlicheren Pkw auf den Straßen ist notwendig. Die geplante Steuererleichterung für PS-strotzende Plug-In-Hybride entpuppt sich jedoch als umweltschädliches und unsoziales Konjunkturprogamm für die Autoindustrie, kritisiert der VCD. Plug-In-Hybride sind herkömmliche Verbrenner, die zusätzlich einen Elektromotor und eine aufladbare Batterie haben. Sie zählen zu den Elektrofahrzeugen, können rein elektrisch, kombiniert und nur mit dem Verbrennermotor gefahren werden.

Der VCD hat berechnet: Durch die Steuererleichterung kann ein Manager bei einem Steuersatz von 40 Prozent einen Luxus-Plug-In-Hybrid als Dienstwagen für 60000 Euro mit 200 oder 300 PS-Verbrenner- und zusätzlichem Elektromotor für nur 120 Euro netto im Monat unbeschränkt privat nutzen. Unglaubwürdig wird die Dienstwagenbesteuerung aus ökologischer Sicht, wenn den Steuerzahler die Förderung von Luxuslimousinen viel mehr kostet als die von effizienten, batterieelektrischen Autos, schlussfolgert der VCD. Eindeutig umweltfreundliche Fahrzeuge wie Fahrräder und E-Räder sollen gar nicht von der geplanten Steuererleichterung profitieren. ÖPNV-Fahrgäste, die umweltfreundlich unterwegs sind, die Fahrzeuge selbst jedoch nicht besitzen, gehören ohnehin nicht zu den Dienstwagenprivilegierten.

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes belastet die Steuererleichterung für Plug-In-Hybride die Umwelt und den Staatshaushalt. Sie ist unsozial und reine Industrieförderung. So wie sie jetzt vorliegt, darf sie keinesfalls realisiert werden. Die Bundesregierung muss das Dienstwagenprivileg auf den Prüfstand stellen. Sie sollte umweltfreundliche Mobilität fördern, nicht den Besitz von Pkw. Wenn es weiter eine gesonderte Besteuerung für privat genutzte Dienstwagen geben soll, muss diese nach ökologischen Kriterien erfolgen. Spritfresser müssen steuerlich belastet und umweltverträgliche Fahrzeuge entlastet werden.“

Die elektrische Reichweite liegt bei fast allen Plug-In-Hybriden deutlich unter 50 Kilometern. Erwiesenermaßen werden sie im Alltag überwiegend mit Verbrenner- und ohne Elektroantrieb genutzt. Angestellte haben wenig Anreiz, elektrisch zu fahren, weil viele Firmen Tankkarten ausgeben, mit der sie auf Kosten des Unternehmens Sprit tanken dürfen. Dienstwagennutzer vermeiden deshalb oft das umständlichere Aufladen der Elektrobatterie zu Hause.

Ein Beispiel für die Plug-In-Hybride ist der BMW 530 i Performance. Er hat eine Motorleistung von 252 PS und verbraucht in der offziellen Berechnungsformel je nach Ausstattung 2,1 bis 2,3 Liter Benzin  auf 100 Kilometer und kommt auf einen CO2-Ausstoß von 47 bis 52 g/km. Ein traumhafter, völlig unrealistischer Wert, den sich der Hersteller bei der Berechnung des Flottengrenzwertes für die europäische Grenzwertgesetzgebung gutschreiben lässt. Der Laborwert für den vergleichbaren 530 i ohne Elektrounterstützung liegt bei 132 bis 139 g/km. Der Verbrauch liegt im Labortest bei 5,8 bis 6,1 Litern. Auf der Straße beträgt der Realverbrauch eher acht bis zehn Liter. Das gilt auch für den Plug-In-Hybrid, wenn er als Verbrenner unterwegs ist. Die Listenpreise für den Plug-In-Hybrid und den Benziner betragen ab 56000 und ab 53100 Euro und liegen damit nah beieinander. Für den Gutverdiener kostet die private Nutzung des 530 i netto 212,40 Euro, die des Plug-In zukünftig 112 Euro. Mit der vorgesehenen Dienstwagenbesteuerung wird der Plug-In zum Schnäppchen und BMW verschönt seinen CO2-Flottenwert. Beides ist klimapolitisch nicht zielführend.

Zurzeit gilt bei der Dienstwagenbesteuerung – im Amtsdeutsch „Besteuerung des geldwerten Vorteils“ – die sogenannte Ein-Prozent-Regel. Dienstwagennutzende versteuern pro Monat für die unbeschränkte private Nutzung ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Die Kabinettsvorlage sieht vor, den anrechenbaren Listenpreis zu halbieren. In den Koalitionsverhandlungen wurde vereinbart, den Steuersatz für den geldwerten Vorteil auf 0,5 Prozent zu halbieren. Rechnerisch läuft beides auf das Gleiche hinaus. Die Ein-Prozent-Regel gilt seit 2012 auch für Fahrräder und E-Räder. Die Kabinettsvorlage für Mittwoch sieht jedoch keine weitere Steuererleichterung für Fahrräder und E-Räder vor.

Ein weiteres Rechenbeispiel für den meistgenutzten Dienstwagen: Für einen VW Passat, der 36000 Euro kostet, muss der Nutzer heute 360 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem hohen Grenzsteuersatz von 40 Prozent kostet das den Nutzer 144 Euro. Ein vergleichbarer Plug-In kostet 45000 Euro, künftig bei einem Steuersatz von 40 Prozent  noch 90 Euro pro Monat netto. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent werden nur noch 67,50 Euro fällig. Gerechtfertigt für Plug-In-Hybride wäre eine Förderung, die die Mehrbelastung durch den höheren Listenpreis mindestens ausgleicht. Wer nicht zu den Dienstwagenprivilegierten gehört, den kostet der Passat als Verbrenner in der Vollkostenrechnung circa 700 Euro pro Monat, für den Plug-In wird etwas mehr fällig.

Lottsiepen: „Die Steuersenkungen stehen unter der Überschrift „Luftreinhaltung/Klima“ im Koalitionsvertrag. Also sollten auch nur klimaverträgliche Fahrzeuge gefördert werden. Für batterieelektrische Fahrzeuge ist die Förderung immer noch zu hoch, aber nachvollziehbar. Eine Entlastung für Plug-In-Hybride muss deutlich niedriger ausfallen und darf nur greifen, wenn sie auch im Verbrennermodus effizient sind. In der Förderungslogik müssen auch Fahrräder und Elektrofahrräder gefördert werden, wenn sie dienstlich oder auf dem Weg zur Arbeit genutzt werden. Immer noch fahren zu wenig Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Wer vom Auto auf ein E-Bike umsteigt, entlastet die Umwelt stark und sollte entsprechend gefördert werden.“

Pressekontakt:
Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD • Telefon 030/280351-11 • <link>gerd.lottsiepen@vcd.org • bzw. Lisa Feitsch, VCD-Pressevolontärin • Telefon 030/280351-18 • <link>presse@vcd.org • <link http: www.vcd.org>www.vcd.org  • Twitter: <link https: twitter.com vcdev>@VCDeV

Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander zwischen allen Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.

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