E-Auto-Förderung: Sonderrechte dienen nicht dem Klimaschutz und einer zukunftsfähigen Mobilität
Zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erklärt der ökologische Verkehrsclub VCD: Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zuzulassen, um freie Fahrt auf Busspuren sowie freies Parken für extra gekennzeichnete E-Autos zu ermöglichen, entspricht mehr blindem Aktionismus anstatt eines strategisch überlegten, an Klimaschutzzielen ausgerichteten Handelns. Damit wird weder eine nachhaltige Mobilität in Städten angestrebt noch eine Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase. Dieses Gesetz dient allein um des Zieles willen, diesen Fahrzeugen zum Durchbruch zu verhelfen.
Ziel muss es aber sein, den Verkehr in den Städten sozial und umweltverträglich zu gestalten, die Benutzung von Busspuren durch E-Autos lehnt der VCD daher strikt ab. Diese Spuren sind bereits voll belegt mit Bussen, Einsatzfahrzeugen, Taxen sowie Fahrrädern. Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Dem ÖPNV und dem nachhaltigen Verkehrsmittel Fahrrad darf nicht weiter Platz genommen werden. Zusätzliche Fahrzeuge, egal wie sie angetrieben werden, verstopfen Busspuren und halten in der Folge die Menschen davon ab, den umweltfreundlichen ÖPNV oder das Fahrrad zu nutzen.“
Fakt ist, Elektroautos sind nicht automatisch grüner als effiziente Benziner oder Diesel und verdienen somit nicht in jedem Fall Privilegien, erst recht nicht die Hybridfahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor, die nur im kurzen elektrischen Betrieb umweltfreundlich fahren. Entscheidend ist, wie ein E-Auto betankt wird. Nur ein ausschließlich mit erneuerbaren Energien aufgeladenes Elektroauto erzeugt kein CO2 und auch grüner Strom kann nur einmal genutzt werden. Mit dem Ausbau der E-Auto-Flotte müssen gleichzeitig die Kapazitäten für die grüne Stromproduktion und die Stromnetze ausgebaut werden.
Und selbst wenn ein Elektroauto stets mit grünem Strom lädt, braucht es 20.000 bis 30.000 Kilometer Fahrleistung bis die Klimagasemissionen für die Batterieproduktion ausgeglichen sind. Also sind nicht Zweitwagen sinnvoll, die überwiegend in der Garage stehen, sondern E-Autos in Fahrzeugflotten. Dort können sie auf Herz und Nieren getestet werden.
„Anstatt aus rein industriepolitischen Gründen die Elektroautos mit weiteren Privilegien zu fördern – z.B. durch kostenfreie Parkplätze – sollte die Bundesregierung endlich die Grundlagen dafür schaffen, dass Carsharing-Fahrzeugen eigene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zugewiesen werden“, betont Michael Ziesak, Bundesvorsitzender des VCD. Durch Parkprivilegien für Carsharing-Autos würde die Bundesregierung mehrere Ziele verfolgen: Förderung von E-Autos und einer nachhaltigen Mobilität in den Städten. Ziesak:„Wer Carsharing fördert, der pusht auch Elektromobilität.“
Die Kennzeichnung von E-Autos über ein extra Nummernschild begrüßt der VCD. So bleiben die Plaketten für die unterschiedlichen Zufahrtsberechtigungen für die Umweltzonen frei. Dies sollte unbedingt beibehalten werden, unter anderem, um die Farbe »blau« für die Weiterentwicklung Umweltzonen frei zu behalten.
Lesen Sie dazu das Positionspapier des VCD: <link http: bit.ly>bit.ly/1o5wlTb
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