Endlich: Carsharing-Gesetz im Bundeskabinett. Länder müssen jetzt mitziehen.
Berlin, 21. Dezember 2016. Gut zwanzig Jahre hat es gedauert bis zu einem Carsharinggesetz. Heute stimmte das Bundeskabinett, den mit allen zuständigen Ressorts abgestimmten Entwurf zu und brachte ihn ins parlamentarische Verfahren. Gut, aber:
Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert, dass den beteiligten Ministerien der Mut fehlte ein einheitliches Bundesgesetz zu entwerfen. Das Carsharinggesetz jetzt, wird die Parkbevorrechtigung des stationsbasierten Carsharings nur für die Straßen des Bundes regeln. Das heißt, alle 16 Bundesländer müssen mit Landesgesetzen nachziehen. Zu begrüßen ist, dass sowohl das stationsbasierte Carsharing begünstigt wird als auch das free-floating Carsharing, bei dem die Pkw nicht an einen bestimmten Standort gebunden sind.
Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Mit dem Gesetz wird endlich rechtssicher geregelt, wie Parkplätze im öffentlichen Raum für Carsharing-Autos reserviert werden können. Das macht unbedingt Sinn, denn ein Carsharing-Fahrzeug kann in innenstadtnahen Wohnquartieren den Platz von sieben bis 19 Parkplätze frei machen. Und außerdem trägt Carsharing zur Schadstoffreduzierung bei, weil schlicht weg weniger Fahrzeuge, weniger Kilometer unterwegs sind.“
Der VCD fordert das Verkehrsministerium auf, alle notwendigen Verordnungen rund um die Parkbevorrechtigung von Carsharing -Fahrzeugen jetzt schnell auf den Weg zu bringen. Dazu gehören, die Festlegung der Kennzeichnung von bevorrechtigten Carsharing-Fahrzeugen sowie die Festlegung auf ein Verkehrsschild. Die Länder sollten ebenso schnell ihre Gesetzgebungsverfahren angehen. Und die Kommunen: sollten geeignete Flächen identifizieren und das wachsende Carsharing-Angebot mehr als bisher in ihre Verkehrs- und Entwicklungspläne aufnehmen.
Ein Gutes hat die Zuständigkeit der Länder und Kommunen schließlich, sie können auf ihren Straßen ambitioniertere Regelungen umsetzen.
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