Europäischer Gerichtshof stellt Weichen für die künftige Gestaltung des Öffentlichen Nahverkehrs
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. „Nach jahrelangem Rechtsstreit ist endlich Klarheit geschaffen worden, wie Städte und Kreise als Aufgabenträger für den ÖPNV Verkehrsleistungen mitfinanzieren dürfen“, sagte Carsten Westerholt, Mitglied des VCD-Bundesvorstands. Die bisher übliche Praxis, nach der Bund und Länder Verkehrsunternehmen subventionieren und Kommunen die im Betrieb entstehenden Defizite der Verkehrsunternehmen ausgleichen, sei nicht mehr praktizierbar. Öffentliche Mittel für den ÖPNV dürften künftig nur für konkrete Leistungen gewährt werden. Leistung und Gegenleistung seien in Verkehrsverträgen zwischen Kommune und Verkehrsunternehmen zu konkretisieren, die in der Regel im Wettbewerb vergeben werden müssten. Ausgangspunkt für die Entscheidung war das sogenannte „Magdeburger Urteil“, bei dem es um Genehmigungen und Zuschüsse für den Linienverkehr mit Omnibussen im Landkreis Stendal ging.
„Wir sind froh, dass die jahrelange schwelende Rechtsfrage nun endlich geklärt ist. Mehr Wettbewerb im ÖPNV bietet die Chance, angebotsorientierte und umweltfreundliche Konzepte zu fördern und so einen besseren ÖPNV ohne Mehrausgaben zu erzielen“, sagte Michael Müller, VCD-Verkehrsreferent. Hohe Umwelt- und Qualitätsstandards erhöhten zudem die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Verkehrsunternehmen. Die Akteure sollten die Entscheidung konstruktiv nutzen und die Vorgaben für den Markt am Interesse der Fahrgäste ausrichten, anstatt durch eine Blockadepolitik die weitere Entwicklung den Gerichten zu überlassen. Zugleich sei die Bundesregierung aufgerufen, endlich die unsystematische und zersplitterte ÖPNV-Finanzierung entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben zu reformieren, um sie effizienter und effektiver zu gestalten. Am Ende dieser Reform könnte eine Zusammenfassung der gesamten ÖPNV-Finanzierung bei den Kommunen stehen, wie sie bereits im Schienenpersonennahverkehr erfolgreich realisiert ist. Die Reform dürfe aber nicht zur Kürzung der öffentlichen Finanzierung missbraucht werden.
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