Gerichtliche Bestätigung des Nachtflugverbotes
Berlin, 4. April 2012. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hält ein generelles Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr zum Schutz der Anwohner am Flughafen Frankfurt/Main für geboten. Der VCD begrüßt diese Bestätigung des Nachtflugverbots und sieht gleichzeitig die Politik aufgerufen, eine einheitliche Regelung in Deutschland zu schaffen.
„Das Schutzbedürfnis der Bevölkerung ist nun gerichtlich bestätigt. Dies ist lobenswert und ein klares Signal für die Luftverkehrsunternehmen“, so Monika Ganseforth, stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende. Lärm ist eins der am weitesten unterschätzten Umweltprobleme. Insbesondere nächtlicher Lärm führt zu massiven Gesundheitsproblemen, weil der Körper durch den Lärm in einen permanenten Alarmzustand versetzt wird und zu keiner Zeit zur Ruhe kommen kann. Die Einschränkung der Lebensqualität durch Fluglärm hat bei den Betroffenen in der Nähe von Flughäfen schwerste Krankheiten zur Folge. Die Entscheidung aus Leipzig muss deshalb Signalwirkung haben.
Wie das Umweltbundesamt betont auch der ökologische VCD die Wichtigkeit des Nachtflugverbots für den Schutz der Bevölkerung. „Die Bevölkerung hat einen berechtigten Anspruch darauf, nach einem anstrengenden Tag nachts Ruhe zu finden. Dazu dient ein Nachtflugverbot von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens“, so Heiko Balsmeyer, Luftverkehrsexperte beim VCD.
Wie vom BVerwG betont, müssen die international führenden Flughäfen Einschränkungen aufgrund von erzeugtem Fluglärm akzeptieren. Das dies die Luftverkehrsunternehmen nicht an den Rand des Ruins treibt, verdeutlicht eine Aussage der in Frankfurt ansässigen Lufthansa Tochter Cargo. Noch vor Bekanntgabe der Entscheidung für ein Nachtflugverbot betonte der Konzern, dass man auch bei einem dauerhaften Nachflugverbot nicht auf das Geschäft verzichten werde, stattdessen sogar den Ausbau plant.
Die Politik ist daher jetzt gefragt, eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung zu beschließen, die eine Umleitung von Flügen auf Flughäfen mit längeren Betriebszeiten vermeidet und so die Gesundheit der Bevölkerung flächendeckend schützt.
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