Infrastruktur-Reform bei der Bahn (InfraGO): Noch viel zu tun
Eine gemeinwohlorientierte Bahninfrastruktur erfordert dreierlei: 1. konkrete und verbindlich geregelte Gemeinwohlziele in Satzung und gesellschaftsrechtlichen Dokumenten. 2. Eine transparente und sichere Finanzierung. Und 3. eine geeignete und transparente Corporate-Governance-Struktur, damit der Bund als Eigentümer Einfluss nehmen und sicherstellen kann, dass die Bahn sich wirklich am Gemeinwohl orientiert.
Derzeit ist keine dieser drei Voraussetzungen erfüllt. Man erreicht sie nicht, indem man einfach die DB Netz mit der DB Station & Service (Bahnhöfe) zusammenlegt und ein paar allgemeine Ziele in der neuen Satzung verankert. Es braucht auch die vereinfachte und ausreichende Finanzierungs-Architektur, wie sie die Beschleunigungskommission Schiene vorgeschlagen hat. Dies ist jedoch bislang nicht der Fall.
Schließlich bleiben weitere Punkte unklar: Wie kann der Bund als Eigentümer künftig seine Kontrollrechte ausüben? Und wie stellen wir sicher, dass die Gewinne der InfraGO in der Gesellschaft verbleiben und ausschließlich in bessere Infrastruktur fließen? – Denn derzeit sehen die Pläne vor, dass die InfraGO weiterhin per Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag in den DB-Konzern eingebunden bleibt.
Alle oben genannten Voraussetzungen – also konkrete Gemeinwohlziele, transparente Finanzierung und geeignete Corporate-Governance-Struktur – müssen bis Januar 2024 verbindlich geregelt sein. Geschieht das nicht, besteht die Gefahr, dass sich außer einer gemeinsamen Rechtshülle für DB Netz und DB Station & Service nichts ändert. Dann würde die InfraGO die Lage weder für die Kunden merklich verbessern, noch die Bewirtschaftung der Bahninfrastruktur im Sinne der Verkehrswende voranbringen.
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