Justizministerin präsentiert Fahrgastrechtegesetz

VCD begrüßt Vorstoß für verbindliche Fahrgastrechte / Nachbesserungen dringend erforderlich

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gesetzlich zu regeln. Mit dem heute präsentierten Gesetzentwurf des Justizministeriums würde eine lange überfällige Regelung für mehr Verbraucherschutz im Öffentlichen Verkehr endlich auf den Weg gebracht. „Dass das Fahrgastrechtegesetz jetzt kommt, ist eine gute Nachricht für alle Nutzerinnen und Nutzer von Eisenbahnen – auch wenn uns der Entwurf im Einzelnen nicht weit genug geht“, erklärt VCD-Bundesvorsitzender Michael Gehrmann.

Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherverbandes VCD müsse eine Entschädigungsregelung bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten greifen. Der Gesetzentwurf der Justizministerin sehe dagegen erst ab 60 Minuten Verspätung eine Rückerstattung über lediglich ein Viertel des Fahrpreises vor. Gehrmann: „Das ist einer der Punkte, die im anstehenden parlamentarischen Verfahren unbedingt nachgebessert werden müssen.“ Zudem sollten Fahrgäste das uneingeschränkte Recht erhalten, im Falle einer Verspätung ohne Einschränkung und Aufpreis in ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen. „Das muss auch im Fernverkehr gelten, wenn Reisende einen Fahrschein mit Zugbindung haben“, verlangt Gehrmann.

Einwände der Eisenbahnunternehmen, dass eine weitergehende Entschädigungspraxis ihren wirtschaftlichen Erfolg gefährde, weist der VCD zurück. „Das Gegenteil ist der Fall: Bahnfahren wird mit mehr Rechten für die Kundinnen und Kunden immer attraktiver. Damit lassen sich dauerhaft neue Fahrgäste gewinnen und Kosten durch Entschädigungsleistungen ausgleichen“, meint Heidi Tischmann, VCD-Verkehrsreferentin. Außerdem steige der Ansporn für die Unternehmen, Pünktlichkeit und Service weiter zu verbessern.

Durchweg positiv bewertet der VCD, dass im vorliegenden Gesetzentwurf bei Entschädigung im Verspätungsfall die gesamte Strecke berücksichtigt werde, über die der Fahrschein ausgestellt sei. Damit spiele keine Rolle, welche Teilstrecken mit dem Nah- und dem Fernverkehr zurückgelegt würden. Tischmann: „Fahrgäste bekommen damit die anteilige Erstattung für die gesamte Bahnreise, unabhängig davon, mit welchem Zug sie im Einzelnen unterwegs sind.“

Ausdrückliches Lob erhält das Verbraucherministerium vom VCD. Dieses habe dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf eine außergerichtliche Schlichtungsstelle festschreibe. „Über 10000 Anfragen, die die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD in den vergangenen vier Jahren erreicht haben, zeigen, dass es einen großen Bedarf an Information und Vermittlung in Streitfällen rund um das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt. Es ist daher nur konsequent, die erfolgreiche Arbeit der Schlichtungsstelle Mobilität fortzusetzen“, sagt Tischmann.

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