Keine Zukunft: Infrastrukturbeschleunigungsgesetz bremst Klima- und Naturschutz aus und schwächt Beteiligungsrechte

Die Bundesregierung will heute den Entwurf eines sogenannten „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ beschließen. Der ökologische Verkehrsclub VCD kritisiert, dass das Gesetz zahlreichen Infrastrukturprojekten – insbesondere im Straßenbau – Vorrang vor dem Schutz von Klima, Umwelt und Natur einräumt und Beteiligungsrechte einschränkt.

 

Christiane Rohleder, Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, erklärt: „Ich halte das geplante Gesetz klar für verfassungswidrig. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Wenn nun der Neubau diverser Autobahnen und Fernstraßen als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ gegenüber dem Schutz von Klima, Umwelt und Natur definiert wird, verstößt das gegen diese Schutzpflicht.“ 

Auch die verkehrspolitischen Prioritäten des Gesetzesentwurfs sind aus Sicht des VCD nicht nachvollziehbar. „Während der Neubau von Straßen forciert wird, drohen bestehende Straßen und vor allem Brücken zu verrotten. Wenn man wegen einer gesperrten Brücke riesige Umwege fahren muss, hilft auch eine zusätzliche Spur auf der Autobahn nicht weiter“, so Rohleder.

Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher beim VCD, ergänzt: „Statt in immer kürzeren Abständen neue Gesetze mit ähnlicher Stoßrichtung zu beschließen und Beteiligungsrechte auszuhöhlen, sollte die Bundesregierung endlich die tatsächlichen Ursachen langsamer Planung angehen: verbessertes Planungsmanagement, mehr Personal in Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Umweltprüfung.“ 

zurück