Klimaschutzabkommen: Bundesregierung muss Verkehrswende einleiten
Anlässlich der Unterzeichnung des in Paris verabschiedeten Klimaschutzabkommens, am Freitag bei den Vereinten Nationen, hat der ökologische Verkehrsclub VCD gemeinsam mit vierzig zivilgesellschaftlichen Organisationen einen eigenen Klimaschutzplan in Berlin vorgelegt. Mit diesem fordern die Verbände die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen festzuschreiben, damit Deutschland seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann. Welche Maßnahmen die Bundesregierung explizit im Verkehrsbereich treffen muss, verdeutlicht der VCD in folgenden vier Punkten.
Im Fern- und Güterverkehr muss der klimafreundlichere Verkehrsträger Schiene gegenüber der Straße bessergestellt werden, denn der Straßenverkehr trägt mit über 90 Prozent den größten Anteil der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich. Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim VCD: „Wir brauchen eine intelligente Maut für alle Pkw, Lkw und Busse auf dem gesamten Straßennetz, die sowohl fahrleistungs- als auch emissionsabhängig ist. Außerdem bedarf es deutlich mehr Investitionen in die Schieneninfrastruktur, damit Engpässe beseitigt und Bahnknoten ausgebaut werden können. An diesen Stellschrauben muss die Bundesregierung drehen, wenn sie ihr Ziel der Verlagerung auf die Schiene ernst meint.“
Neben verkehrsverlagernden Maßnahmen, müssen die Fahrzeuge, also Pkw und Lkw, deutlich effizienter werden. Ein effektives Instrument hierfür sind die CO2-Grenzwerte. Michael Müller-Görnert: „Die Bundesregierung muss sich anders als bisher auf EU-Ebene für ein ambitioniertes Fortschreiben der Grenzwerte für Pkw ab 2025 einsetzen sowie die Einführung entsprechender CO2-Vorgaben bei Lkw vorantreiben. Nur so wird die Entwicklung emissionsarmer Antriebe wirksam angereizt.“ Um diesen Prozess national zu beschleunigen, bedarf es zusätzlich intelligenter Anreize auf der Nachfrageseite. Gelingen kann das durch eine stärkere Spreizung der Kfz-Steuer nach CO2 sowie eine nach CO2 und Laufleistung umgestaltete Dienstwagenbesteuerung.
In Städten und Gemeinden wiederum muss der Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr sowie mit Bussen und Bahnen zum Rückgrat der Mobilität werden. Entsprechend muss der Bund die rechtlichen, planerischen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, die vor Ort den Umweltverbund stärken. Dazu gehören die Fortschreibung und Erhöhung der Investitionsmittel des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie den Radverkehr. Zudem muss die Entfernungspauschale abgebaut werden, die Fehlanreize zum Wohnen fern der urbanen Zentren setzt und dadurch mehr Verkehr induziert.
Schließlich müssen angesichts des enormen Wachstums im Flugverkehr emissionsmindernde Maßnahmen ergriffen werden. Vorrang hat ein wirksames System auf internationaler Ebene, das die Nachfrage steuert. Die Bundesregierung muss sich hier für einen vernünftigen Kompromiss einsetzen. Doch auch die Möglichkeiten auf nationaler Ebene darf sie nicht aus dem Blick verlieren: die Luftverkehrsteuer als wichtiges Lenkungselement ist beizubehalten und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus muss sie das derzeit in Arbeit befindliche Luftverkehrskonzept an den Klimazielen ausrichten, mit lenkenden Maßnahmen zur Verlagerung von Kurz- und Mittelstreckenflügen auf die Bahn.
Michael Müller-Görnert: „Der Verkehrsbereich war lange der blinde Fleck der Klimapolitik. Nach Paris sind die Karten neu gemischt. Allen Beteiligten muss klar sein: Nur mit einer ökologischen Verkehrswende sind die Klimaziele zu erreichen. Die Lösungsansätze liegen auf dem Tisch und warten auf ihre rasche Umsetzung.“
Hintergrundinformation: Der »Klimaschutzplan 2050 der Zivilgesellschaft« ist online abzurufen, unter <link http: bit.ly klimaschutzplan_zivilgesellschaft>bit.ly/Klimaschutzplan_Zivilgesellschaft
Für Rückfragen: Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin • Fon 030/280351-12 • <link>presse@vcd.org
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