Oberlandesgericht bestätigt Vergabepraxis im Land Brandenburg

VCD: Ohne Konkurrenzunternehmen auf der Schiene bleibt Bahnreform wirkungslos

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sieht in der heute vom Oberlandesgericht Brandenburg verkündeten Bestätigung der Vergabepraxis für den Schienenregionalverkehr im Land Brandenburg einen bundesweiten Rückschlag für die Bahnreform und den Wettbewerb auf der Schiene. Wenn die Länder weiterhin problemlos Langzeitverträge mit der Deutschen Bahn AG aushandeln könnten, ohne die Strecken auszuschreiben, hätten Konkurrenzunternehmen auch künftig keine Chance, sich zu etablieren. Die Bahnreform bleibe so weitgehend wirkungslos.

Carsten Westerholt, zuständiges VCD-Bundesvorstandsmitglied: „Die Deutsche Bahn AG hält im Regionalverkehr mit ihrem Marktanteil von über 90 Prozent bundesweit immer noch ein Quasi-Monopol. Trotz aller Bekenntnisse zu Bahnreform und mehr Wettbewerb auf der Schiene ist hier keine Änderung in Sicht. Dazu hat nicht zuletzt die Bundesregierung wesentlich beigetragen, als sie letztes Jahr mit einer entsprechenden Verordnung die Vergabe von Ver-kehrsverträgen ohne Ausschreibung ermöglicht hat.“

Nach Ansicht des VCD ist mehr Wettbewerb auf der Schiene unter vernünftigen Rahmenbedingungen dagegen ein wichtiges Instrument, um einen besseren öffentlichen Nahverkehr zu schaffen und somit Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Daher sei die heutige richterliche Absegnung dieser Art der Wettbewerbseinschränkung höchst bedauerlich.

Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD: „Dort, wo es bereits Wettbewerb gibt, sind die Preise gefallen und die Leistungen besser geworden. Das zeigt: Wenn private Anbieter zum Zug kommen, kann mehr Wert auf Kundenorientierung und hohe Umweltstandards gelegt werden, ohne dass das Mehrausgaben für die Länder bedeutet.”

Der private Zugbetreiber Connex hatte beim OLG Brandenburg gerichtlich prüfen lassen, ob das Land wesentliche Teile seines regionalen Schienenverkehrs ohne Ausschreibung an die DB AG vergeben darf. Nach der heutigen Bestätigung durch das Gericht ist der bis zum Jahr 2012 abgeschlossene Verkehrsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG mit einem Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro rechtmäßig. Demnach obliegt auch künftig die Entscheidung, ob Schienenstrecken ausgeschrieben werden oder nicht, einzig und allein den Bundesländern.

Rückfragen:
Daniel Kluge, VCD-Pressesprecher
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