Papierticket-Entscheidung zur Deutschen Bahn – ein guter Tag für Fahrgastrechte

Seit 2023 verkaufte die Deutsche Bahn (DB) ihre Sparpreistickets nur noch gegen E-Mailadresse oder Mobilnummer. Der ökologische Verkehrsclub VCD hatte diese Maßnahme damals scharf kritisiert. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband stattgegeben. Das begrüßen wir: Zwar verkaufte die DB Sparpreisticket an ihren Schaltern bereits vor der Urteilsverkündung wieder ohne E-Mailadresse – dennoch hat das Gericht mit seiner Entscheidung die Fahrgastrechte gestärkt. Alexander Kaas Elias, Sprecher für Bahn des ökologischen Verkehrsclub VCD, kommentiert.

 

Nun steht fest, dass die DB ihre Tickets nicht nur dann verkaufen darf, wenn Fahrgäste ihre E-Mailadresse oder Mobilnummer preisgeben. Gut so! Wir hätten uns gewünscht, dass die DB diesen Weg nie gegangen wäre. Denn dieser hat Menschen ausgegrenzt, die keine E-Mailadresse haben oder angeben wollen.

Die DB soll Zugfahren so einfach wie möglich machen. Da es immer weniger Ticket-Automaten gibt und diese keine Sparpreise anbieten, bleibt den Fahrgästen ohne E-Mailadresse nur noch der Weg zum Schalter.

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