Reform des Personenbeförderungsgesetzes: Kompromiss mit Luft nach oben

Bundesrat verabschiedet PBefG-Novelle. Klare Spielregeln für neue Mobilitätsformen waren überfällig. Kompromiss reicht für den VCD aber nicht aus, On-Demand-Angebote effektiv, nachhaltig und im besten Interesse der Fahrgäste zu regulieren.

Bastian Kettner, VCD-Sprecher für ÖPNV und Multimodalität, zieht Bilanz:

„Wir begrüßen es, dass die Behörden großer Städte Instrumente an die Hand bekommen, neben gewerblichen Poolingverkehren wie MOIA oder Clevershuttle auch die Dienste von App-vermittelten Mietwagenverkehren wie Uber oder Free Now zu regulieren – zumindest, wenn diese eine große Marktmacht haben. Dass kleinere Kommunen diese Möglichkeit nicht erhalten, sehen wir kritisch, weil gerade dort die wirtschaftliche Tragfähigkeit von ÖPNV oder klassischem Taxigewerbe stärker gefährdet werden könnte. Eine Vorbestellfrist für App-Mietwagenverkehre, wie von uns gefordert, hätte eine bessere Linie zu den klassischen Taxen gezogen.

Eine klarere Rechtsgrundlage gibt es nun dadurch, dass Vermittlungsplattformen als Personenbeförderer gelten, wenn sie die Mobilitätsservices kontrollieren. Dadurch tragen auch sie jetzt Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen bei von ihnen vermittelten Fahrten - bislang eine rechtliche Grauzone.

Positiv bewerten wir auch, dass lokale Behörden die Möglichkeit bekommen, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit und zu Emissionsstandards beim gewerblichen Pooling und für das Taxigewerbe zu erlassen, sowie ein dazugehöriges Sanktionsinstrument. So kann die Genehmigung für diese Services versagt werden, wenn Standards zur Emissionseinsparung oder zur Barrierefreiheit nicht erfüllt werden. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, weshalb dies nicht genauso für das Mietwagengewerbe gelten soll. Dieses kann zwar auch seine Genehmigung verlieren, wenn Emissionsgrenzen nicht eingehalten werden. Pflichten zur Herstellung von Barrierefreiheit werden Mietwagenfirmen allerdings nicht auferlegt.

Ein Knackpunkt bleibt die fehlende Festlegung von Sozialstandards für On-Demand-Verkehre. Kommunen dürfen privaten Betreibern nur bei gewerblichen Poolingdiensten Vorgaben dazu machen. Für App-Mietwagenverkehre gilt das nicht – zum Nachteil der Beschäftigten. Auch hier wären einheitliche Mindestsozialstandards auf Bundesebene für alle On-Demand-Verkehre wichtig gewesen. Zum einen, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern, zum anderen um die Verantwortung für die Einführung solcher Standards nicht auf die die kommunale Ebene abzuwälzen. Sonst besteht die Gefahr, dass Kommunen organisatorisch überfordert sind und im schlimmsten Fall gar keine Sozialstandards setzen.

Der VCD fordert daher auch nach dem heutigen Abschluss der Novellierung des Gesetzes im Bundesrat Nachbesserungen, damit Kommunen, Fahrgäste und Beschäftigte nicht das Nachsehen haben. Zielführend wären bundesweite Mindestauflagen zu Emissionswerten und sozialen Standards sowie zum Ziel der Barrierefreiheit für alle flexiblen Mobilitätsangebote.“

 

Pressekontakt:
Bastian Kettner • VCD-Sprecher für Bahn, ÖPNV und Multimodalität• 030 / 280 351-36 • bastian.kettner@vcd.org
Franziska Fischer, Pressesprecherin VCD • 030 / 280 351-12 • presse@vcd.org
www.vcd.org Twitter: @VCDeV 

Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander zwischen allen Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.

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