Schuldfrage kann nicht an Helm festgemacht werden

VCD begrüßt klare Entscheidung des Bundesgerichtshofes und fordert konsequente Auseinandersetzung mit Unfallursachen.

Berlin, 17. Juni 2014. Radfahrende ohne Helm sind nicht automatisch mitschuldig an den Folgen eines Unfalls. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes begrüßt der ökologische Verkehrsclub VCD. Das heutige Urteil sendet ein richtiges Signal, denn es macht auch klar, dass die Mitschuld an einem Unfall nicht mit dem Tragen eines Helmes verbunden werden kann.

Anja Hänel, Referentin für Verkehrssicherheit beim VCD: „Tatsache ist, dass durch einen Helm kein Fahrradunfall vermieden werden kann. Und genau diese Botschaft muss wieder in den Fokus rücken, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Statt über Schutzhelme zu debattieren, müssen die Unfallursachen konsequent angegangen werden. Nur so kann das Radfahren sicherer werden und Radler wirksam geschützt werden.“

Im innerstädtischen Bereich sind die Hauptunfallursachen vor allem falsches Abbiegen und hohe Geschwindigkeiten. Aus Sicht des VCD ist daher die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit im Stadtverkehr die zentrale Maßnahme zur Unfallvermeidung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht nur für Radler sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Bei geringeren Geschwindigkeiten lässt sich besser wahrnehmen, was am Fahrbahnrand passiert und der Anhalteweg verkürzt sich wesentlich. Ein Auto, das Tempo 30 fährt, benötigt nur 13 Meter um zum stehen zu kommen, bei Tempo 50 sind es hingegen schon 27 Meter. Darüber hinaus ist die Infrastruktur mit entscheidend. Beispiel Abbiegeunfälle: Nur wenn der Radverkehr im Kreuzungsbereich gut sichtbar geführt wird, ist er auch im Blick der Autofahrenden.

Magdalena Eul, Mitglied des VCD-Bundesvorstandes: „Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Diskussion um eine Helmpflicht vom Tisch genommen. Die Konzentration kann nun wieder auf die Ursachen von Unfällen und deren Vermeidung gelegt werden. Wer den Radverkehr fördern will, muss auch sichere Rahmenbedingungen schaffen.“

Weitere Informationen des VCD zur "Helmpflicht": <link helmpflicht.html>www.vcd.org/helmpflicht.html


Rückfragen und Interviewwünsche:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin • Fon 030/280351-12 • Fax -10 • <link>presse@vcd.org

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