StVO-Novelle: Das Reförmchen des Bundesverkehrsministeriums

Ab heute gibt es Verbesserungen bei der Anordnung von Tempo 30 auf Hauptstraßen, eine Anpassung bei der Begleitung von radfahrenden Kindern auf Gehwegen und ein unsinniges Schild für E-Bikes.

Berlin,14. Dezember 2016. Ab heute gelten drei neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ökologische Verkehrsclub VCD sieht Schritte in die richtige Richtung, kritisiert allerdings den fehlenden Mut des Gesetzgebers, echte Reformen anzugehen.

Zu begrüßen ist, dass bis zu acht Jahre alte Kinder mit dem Fahrrad von einer radfahrenden Aufsichtsperson auch auf dem Gehweg begleitet werden dürfen. Das ist eine Anpassung an gelebte Realität. Selbstverständlich dürfen Fußgänger, auch das steht in der StVO, dadurch nicht behindert oder gefährdet werden.

Für nicht ausreichend, hält der VCD die Vereinfachung der Anordnung von Tempo 30 auf Hauptstraßen. Im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern dürfen Kommunen jetzt ohne besondere Begründung Tempo 30 anordnen. Doch hier wäre mehr Mut angebracht gewesen: Tempo 30 muss Basisgeschwindigkeit in Städten und Gemeinden werden. Denn Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind in der ganzen Stadt unterwegs und nicht nur an bestimmten Orten.

Marion Laube, Mitglied im VCD-Bundesvorstand: „Mit der neuen Regelung wird wieder darüber diskutiert werden, wie der unmittelbare Bereich von sensiblen Einrichtungen zu definieren ist. Am Ende haben wir einen Flickenteppich mit viel zu häufigen Wechseln von Tempo 30 und Tempo 50: nun auch auf Hauptstraßen. Die Akzeptanz von Tempo 30 wird auf diese Weise kaum steigen.“

Der VCD appelliert an die Kommunen, dass sie die Chancen nutzen und zusammenhängende, nachvollziehbare Temporeduzierungen einrichten. Diese nutzen allen Fußgängern und Radfahrern und sie entlasten Autofahrer von den permanenten Tempowechseln.

Ein Schildbürgerstreich erster Güte ist das neue Zusatzschild „E-Bikes frei“. Dieses Schild soll es ermöglichen, dass „E-Bikes“, die bis 25 km/h schnell sein können, auf geeigneten Radwegen fahren dürfen. Die Krux dabei: Damit sind nicht die Pedelecs gemeint, bei denen ein Elektromotor lediglich den Pedalantrieb unterstützt und die bereits auf Radwegen unterwegs sein dürfen. Das Verkehrsministerium hat vielmehr ein Verkehrsschild für Fahrzeuge geschaffen, die nur etwa fünf Prozent des Marktes aller E-Räder ausmachen. Eine einfache Regelung, nach der alle E-Rad-Ausführungen bis 25 km/h auf Radwegen fahren dürfen, hätte genügt.

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Die StVO-Novelle setzt das „Klein-Klein“ im Straßenverkehrsrecht fort: ein Reförmchen statt eines Einstieges in die Verkehrswende.“


Für Rückfragen und Interviewwünsche:

Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin · Tel.: 030/280351-12 · <link>presse@vcd.org

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