Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kfz-Labelling zwei Jahre überfällig

VCD fordert klare Kennzeichnung von Pkw nach Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) fordert die Bundesregierung auf, endlich eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach der Pkw gemäß ihres Kraftstoffverbrauchs und der entsprechenden CO2-Emission gekennzeichnet werden müssen. Nur so werde für alle Verbraucher leicht sichtbar, ob das gewünschte Auto im Vergleich zu anderen Modellen weniger oder mehr verbrauche und damit besser oder schlechter für Umwelt und Portemonnaie sei. Die EU-Richtlinie 1999/94/EG vom 13.12.1999 schreibt eine entsprechende Kennzeichnung vor und hätte bereits bis zum 18.1.2001 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Hermann-Josef Vogt, Mitglied im VCD-Bundesvorstand: „Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Autos nach Verbrauch und CO2-Ausstoß ist längst geklärt und die Umsetzung der europäischen Richtlinie seit genau zwei Jahren überfällig! Trotzdem hat die Bundesregierung immer noch keine entsprechende Verordnung vorgelegt. Das ist nicht nachvollziehbar. Denn eine einfache und auffällige Markierung hilft den Kunden beim Autokauf und trägt zur notwendigen Einsparung von Sprit und CO2 bei.“

Andere europäische Länder wie etwa Dänemark oder die Niederlande hätten die EU-Richtlinie bereits umgesetzt und seien damit Vorreiter beim Kfz-Labelling. Deutschland müsse jetzt zügig handeln, um bei dieser Möglichkeit des Klimaschutzes nicht den Anschluss zu verlieren.

Bei der Kennzeichnung ist nach Ansicht des VCD eine Einteilung in Energieklassen am besten geeignet, um klare Auskunft über den Verbrauch zu geben. Am sinnvollsten sei dafür die Bezeichnung der Klassen mit Buchstaben von A bis G, wie sie bereits bei elektrischen Geräten eingeführt und bewährt sei. A stünde demnach für besonders sparsame Fahrzeuge, G hingegen für die großen Spritschlucker.

Rückfragen:
Daniel Kluge, VCD-Pressesprecher
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